Das Einstiegsgeld vom Staat ist gilt als Einstiegshilfe für selbständige oder freiberufliche Existenzgründer. Antrag auf Gründerzuschuss soll dem zukünftigen Unternehmer während der Anfangsphase seiner Selbständigkeit finanziell dabei helfen seinen Lebensstandard in der Gründungsphase möglichst zu halten.
Einstiegsgeld beantragen: Was wird benötigt?
- Konzept
- Business-Plan
- Es muss ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan eingereicht werden.
Einstiegsgeld beantragen: So wirds gemacht!
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Geschäftsidee entwickeln
Wenn Sie eine gute Idee haben, schrecken Sie nicht davor zurück, sie weiter durchzudenken. Viele große Unternehmen sind aus kleinen Gedanken und Ideen entstanden. Versuchen Sie, ein realistisches und finanziell durchführbares Konzept zu entwickeln. Eine Hilfe bei finanziellen Engpässen stellt das Einstiegsgeld dar, das vom Staat zur Förderung von Unternehmensgründungen gestellt wird. Ein paar Hinweise, wie Sie Einstiegsgeld beantragen, werden im Folgenden dargestellt.
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Wer Einstiegsgeld beantragen kann
Das Einstiegsgeld (im Folgenden: ESG) per Definition ist eine staatliche Subvention zur Förderung der Existenzgründung bzw. zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit geringem Entgelt für Bezieher von ALG II.
Einstiegsgeld kann beantragt werden wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, die lediglich gering bezahlt wird und wenigstens einen Aufwand von 15 Stunden wöchentlich erfordert. Die andere Möglichkeit ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Wenn diese hauptberuflichen Charakter hat besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Förderung.
Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind kann bei Aufnahme einer gering bezahlten Erwerbstätigkeit (i.R. Bruttoverdienst unter 1.200 € monatlich) auf Antrag ein ESG gewährt werden um Ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden bzw. zu überbrücken, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist.
Das ESG wird als zusätzliche Unterstützung zum normalen Arbeitslosengeld II addiert.
Die Bewilligung hängt vom Trägers der Grundsicherung vor Ort (Agentur für Arbeit, Kommune, Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommune) ab. Es besteht also kein grundsätzlicher Anspruch auf ESG. Das ESG ist somit eine Option, die erst mal bewilligt werden muss. Die Bewilligung hat verschiedene Voraussetzungen und erfordert die motivierte Mitwirkung des Antragstellers, der seinem persönlichen Ansprechpartner „sein Projekt“ schmackhaft machen muss, denn Gewährung hängt zu großen Teilen vom persönlichen Ansprechpartner ab.
Einstiegsgeld kann beantragt werden wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, die lediglich gering bezahlt wird und wenigstens einen Aufwand von 15 Stunden wöchentlich erfordert. Die andere Möglichkeit ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Wenn diese hauptberuflichen Charakter hat besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Förderung.
Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind kann bei Aufnahme einer gering bezahlten Erwerbstätigkeit (i.R. Bruttoverdienst unter 1.200 € monatlich) auf Antrag ein ESG gewährt werden um Ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden bzw. zu überbrücken, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist.
Das ESG wird als zusätzliche Unterstützung zum normalen Arbeitslosengeld II addiert.
Die Bewilligung hängt vom Trägers der Grundsicherung vor Ort (Agentur für Arbeit, Kommune, Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommune) ab. Es besteht also kein grundsätzlicher Anspruch auf ESG. Das ESG ist somit eine Option, die erst mal bewilligt werden muss. Die Bewilligung hat verschiedene Voraussetzungen und erfordert die motivierte Mitwirkung des Antragstellers, der seinem persönlichen Ansprechpartner „sein Projekt“ schmackhaft machen muss, denn Gewährung hängt zu großen Teilen vom persönlichen Ansprechpartner ab.
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Höhe der zu beantragenden Förderung
Die Basis des Einstiegsgeldes wird auf dem Sockel der normalen monatlichen Regelleistung errechnet. Zusätzlich kann eine variable Summe gezahlt werden. Bei der Berechnung werden sowohl die vorangegangene Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe des Haushalts als auch „besondere persönliche Umstände“ herangezogen.
Die maximale Förderung beträgt 50 Prozent von der normalen Regelleistung des ALG II. Pro zusätzliches Mitglied der Bedarfsgemeinschaft werden weitere 10 Prozent gezahlt
100 Prozent des ALG II wird auch das ESG nicht überschreiten. Das heißt, dass nicht mehr als 351,00 Euro Förderung pro Monat genehmigt werden.
Außerdem sind die Ansprechpartner des Amtes instruiert, die Förderung pro Fristverlängerung peu à peu weiter zu minimieren.
Das normalerweise genehmigte ESG beträgt in der Summe 50 % des ALG II, demnach 175,50 Euro. Weitere Zahlungen und Förderungen können unter gewissen Voraussetzungen durch den Ansprechpartner genehmigt werden. Außerdem zu Teilen förderungsfähig wäre zum Beispiel auch die Anschaffung von teuren Gerätschaften, Werkzeugen oder Ähnlichem Handwerkszeug, das zur Ausübung des neuen Berufes unabkömmlich ist. Diese Förderung beruht auf Darlehensbasis.
Die maximale Förderung beträgt 50 Prozent von der normalen Regelleistung des ALG II. Pro zusätzliches Mitglied der Bedarfsgemeinschaft werden weitere 10 Prozent gezahlt
100 Prozent des ALG II wird auch das ESG nicht überschreiten. Das heißt, dass nicht mehr als 351,00 Euro Förderung pro Monat genehmigt werden.
Außerdem sind die Ansprechpartner des Amtes instruiert, die Förderung pro Fristverlängerung peu à peu weiter zu minimieren.
Das normalerweise genehmigte ESG beträgt in der Summe 50 % des ALG II, demnach 175,50 Euro. Weitere Zahlungen und Förderungen können unter gewissen Voraussetzungen durch den Ansprechpartner genehmigt werden. Außerdem zu Teilen förderungsfähig wäre zum Beispiel auch die Anschaffung von teuren Gerätschaften, Werkzeugen oder Ähnlichem Handwerkszeug, das zur Ausübung des neuen Berufes unabkömmlich ist. Diese Förderung beruht auf Darlehensbasis.
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Förderungsdauer
FörderungsdauerWird das ESG genehmigt, so erfolgt die Zahlung für zwölf Monate. Die Förderung kann auf Antrag theoretisch für weitere zwölf Monate bewilligt werden. Die Förderung besteht also in der Regel nicht länger als insgesamt 24 Monate, wobei meist nicht so lang gefördert wird.
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Einzureichende Unterlagen
Wenn Sie Einstiegsgeld beantragen, achten Sie auf Folgendes: Die Antragsformulare sollten geordnet sein. Ein wichtiger Bestandteil ist „das Formular zur fachkundigen Stellungnahme“.
Der sorgfältig ausgefüllte Antrag sollte samt vollständiger Unterlagen eingereicht werden.
Unter anderem beinhaltet dies einen ordentlichen und übersichtlichen Lebenslauf, einen Businessplan, sowie diverse Zertifikate über vorhandene Qualifikationen und Befähigungen. Weitere relevante Unterlagen und Zeugnisse lieber beilegen als sie wegzulassen.
Manchmal muss außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden.
Des Weiteren muss bei einer gewerblichen Gründung der Nachweis über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit vom Gewerbeamt bzw. bei einer freiberuflichen Gründung der Nachweis vom Finanzamt sind vorgelegt werden.
Eingereicht werden kann der komplette Antrag dann direkt beim Ansprechpartner der ARGE oder des Jobcenters vor Ort oder postalisch.
Viel Erfolg!
Der sorgfältig ausgefüllte Antrag sollte samt vollständiger Unterlagen eingereicht werden.
Unter anderem beinhaltet dies einen ordentlichen und übersichtlichen Lebenslauf, einen Businessplan, sowie diverse Zertifikate über vorhandene Qualifikationen und Befähigungen. Weitere relevante Unterlagen und Zeugnisse lieber beilegen als sie wegzulassen.
Manchmal muss außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden.
Des Weiteren muss bei einer gewerblichen Gründung der Nachweis über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit vom Gewerbeamt bzw. bei einer freiberuflichen Gründung der Nachweis vom Finanzamt sind vorgelegt werden.
Eingereicht werden kann der komplette Antrag dann direkt beim Ansprechpartner der ARGE oder des Jobcenters vor Ort oder postalisch.
Viel Erfolg!
Tipps und Hinweise
- Ob und welche Summe ESG gewährt wird, entscheidet Ihr individueller Ansprechpartner des Amtes. Seien Sie bei Beantragung also nicht nur gründlich sondern auch freundlich, höflich etc.
- Versichern Sie sich, dass Sie überzeugend auftreten und Ihren Plan gut präsentieren. Nur wenn der Ansprechpartner überzeugt ist, wird er mit gutem Gewissen Ihre Pläne unterstützen und ESG bewilligen.
- Ihre Vorstellung und der Business-Plan müssen Ihren Ansprechpartner auch überzeugen können, wenn er Ihr (zukünftiges) Tätigkeitsfeld nicht direkt kennt. Stellen Sie also sicher, sie / ihn ausreichend und verständlich zu informieren. Bereiten Sie sich für eventuell auftretende Fragen gut vor, denn mit den passenden Argumenten strahlen Sie Optimismus und eine überzeugende Unternehmerpersönlichkeit aus.
- Hilfe beim Business Plan: Beachtliche Unterstützung bei der Erstellung des Business-Plans leistet eine Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Unter www.existenzgruender.de finden angehende Unternehmer nicht nur vielfältige Informationen sondern auch ein Onlineprogramm, das Ihnen bei der Erstellung eines professionellen Business-Plans zur Seite steht.
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