Einlagen Sicherung: Schutz der Guthaben bei Insolvenz

Die Einlagen Sicherung soll für eine Entschädigung sorgen, sofern es zum Konkurs einer Bank kommen sollte. Jedes europäische Land hat seine eigenen Vorschriften, Regeln und Gesetze, ausländische Banken richten sich hierbei nach den Gepflogenheiten ihres Hauptsitzes.

In Deutschland beträgt der geschützte Anteil der Guthaben 100 Prozent, aber dennoch werden maximal 50.000 Euro als Entschädigung ausgezahlt. Eine EG-Richtlinie legt ab 31. Dezember 2010 den Höchstbetrag der Mindestgarantie auf 100.000 Euro fest.

Die Einlagen Sicherung wird gesetzlich und auch freiwillig geregelt

Das Finanzunternehmen mit beunruhigender Geschwindigkeit Pleite machen können, konnte in der jüngeren Vergangenheit mit Bestürzung registriert werden. Kunden, die ihr Geld als sicheres Guthaben bei einer Bank aufheben, sind verständlicherweise wenig erfreut, wenn gerade diese Bank Konkurs anmelden muss und nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen, mit denen sie gearbeitet hat, zurückzuzahlen.

An dieser Stelle soll die Einlagensicherung zumindest einen Teilbetrag garantieren, mit dem die Kunden entschädigt werden sollen.

Das Ausfallrisiko wird durch die gesetzlichen Vorschriften und die freiwilligen Regelungen gemindert, wenn es schon nicht vollständig aus der Welt geschafft wird. Dazu werden auch verschiedene Ebenen aktiviert, mit denen die Garantie eingehalten werden kann. Zum einen steht hierbei das Eigenkapital der Bank zur Disposition, zum anderen springen Bankengruppen bei der Haftung ein. Weitere Möglichkeiten finden sich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, sowie Einlagensicherungsfonds.

Die Guthaben sind selbst bei Insolvenz geschützt

Die Sicherheitsvorkehrungen deutscher Banken sind in Bezug auf die Einlagen besonders gut. Hierzu wurden auch verschiedene Sicherungseinrichtungen geschaffen, die sich um die jeweiligen Sonderfälle bei den unterschiedlichen Instituten kümmern.

So ist zum Beispiel der Bundesverband deutscher Banken zu nennen, der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken und der Bundesverband öffentlicher Banken, sowie der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und die Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen. Die Grenze der Einlagensicherung fällt bei diesen ihren Bereichen entsprechend unterschiedlich aus.

Durch die Einlagen Sicherung der Banken müssen Kunden keine Sorge haben, dass ihr angelegtes Geld im Nirwana verschwindet.

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