Wie schon erwähnt ist diese Form der Werbung eine, die den potenziellen Kunden direkt ansprechen soll. Das heißt, man bekommt Werbung wie Flyer, Kataloge, Broschüren und ähnliches zugesandt. Diese Werbemittel werden per Brief an einen verschickt, per SMS, Email oder Telefax. Je nachdem, welche Daten der jeweiligen Firma vorliegen.
„Cold Calls“ sind in der Direktwerbung verboten!
Für jede Werbeform gibt es Gesetze, Verbote und andere Spielregeln. Sie sollen vor allem den Kunden schützen und die Werbetreibenden in die Schranken weisen, damit dieser es nicht vollkommen übertreibt – um es mal ganz platt auszudrücken.
Dazu gehören beispielsweise die sogenannten Cold Calls. Dabei handelt es sich um Werbeanrufe, die Menschen erreichen sollen, ohne, dass diese um eine Kontaktaufnahme gebeten haben. Die Firmen haben ihre Adressdaten und rufen sozusagen „auf gut Glück“ an. Der Gesetzgeber hat diese Werbeform als aufdringlich und sittenwidrig eingestuft. Deswegen drohen Firmen, die sich immer noch so vermarkten hohe Geldstrafen. Auf der Seite der Verbraucherzentrale gibt es ein sehr gutes Dokument, mit dessen Hilfe man alles nötige beisammenhat, um Infos dieser speziellen Firmen herauszufinden, um sie dann wiederum bei der Verbraucherzentrale vorzulegen.
Direktwerbung: Das ist erlaubt
Während Cold Calls verboten sind, so sind beispielsweise Anrufe, denen der Kunde eindeutig zugestimmt hat, natürlich erlaubt. Wieso sollte man dem Wissbegierigen auch verweigern mehr zu erfahren und eventuell von besonderen Vorteilen zu profitieren? Das Verbot bzw. das Recht zu werben gilt übrigens nicht nur für Anrufe, sondern auch für alle andere Arten von Direktwerbung. Der zu Bewerbende muss auf jeden Fall vor der ersten Kontaktaufnahme zustimmen.
Das ist toll, auf Lautsprecher stellen und verarschen, irgendwann legen die genervt, gefrustet und total wütend auf und man selbst rutscht vor Lachen vom Stuhl.