Die Pressefreiheit ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Noch. Doch immer mehr Politiker planen unter dem Vorwand der latenten Terrorgefahr, die Grundrechte einzuschraenken; und ach so gerne wittern Politiker und (selbst ernannte?) Sicherheitsexperten alles Uebel im Internet.
Aktuell geht es um die Pressefreiheit, die der niedersaechsische Innenminister Schuenemann, gerne in einem Anflug weltfremder Profilneurose abzuschaffen plant.
Bei einem Interview mit der NetZeitung Deutschland verstieg er sich in die absurde Forderung, "Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden. Es ist notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft wird, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz ziehen." Ungeachtet der Tatsache, dass man eine Hassbotschaft erst dann als solche Erkennen kann, wenn sie auf dem eigenen Rechner zum Lesen verfuegbar – also Heruntergeladen ist -, fordert Herr Schuenemann hierfuer Strafen in der Hoehe von drei bis fuenf Jahren. Er orientiert sich dabei an "Verbreitung, Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften" und wirft in diesem Interview gleich noch ein Lieblingsschlagwort der Befuerworter von mehr Ueberwachungsstaat und weniger Buergerrechten in den Raum und fuegt gleich noch hinzu dass das (einschraenkende) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, die Fahndung nach Terroristen effektiv erschwere.
Wie jedoch eine Hassbotschaft zu interpretieren ist, liess der Innenminister offen. Sind Bekennerschreiben und -Videos, die nicht nur bei Al-Jazeera und CNN sondern auch bei ARD und RTL (in Auszuegen) gesendet werden, Hassbotschften? Vermutlich schon – zumindest in bestimmten Teilbereichen. Doch wer darf sich das dann noch anschauen? Nur die Beamten des Verfassungsschutzes? Duerfen sich Politiker, Journalisten und nicht zuletzt der muendige Waehler keine Meinung mehr bilden? Und wer wird dann entscheiden, ob ein Artikel oder Video das Kriterium Hassbotschaft erfuellt?
Immerhin gibt es auch Botschaften von Seiten der Al Quaida zu Themen wie Guantanamo, die vielleicht unbequem aber deshalb nicht unwahr sind (siehe hierzu auch das heutige Blog von Bittner von der Wochenzeitung 'die Zeit').
Der wichtigste Punkt jedoch ist, dass eine Durchsetzung dieser Forderung eine ungeahnte Kriminalisierung der Buerger bedeutete, die nur durch eine staatliche Zensurstelle vermieden werden kann, die das Internet restlos kontrolliert. Denn – wie eingangs erwaehnt – kann man den Inhalt eines Artikels oder Videos erst dann beurteilen, wenn dieser Heruntergeladen und somit auf der Festplatte des heimischen Rechners ist. Kontrolle und Zensur jedoch, kann in einem freiheitlichen Rechtsstaat nur ein Horrorszenario – aber nie eine Chance fuer mehr Sicherheit sein.
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-m*sh-