Die Vogelpest ist zurück: H5N8-Virus in Brandenburg entdeckt

Nachdem bereits wieder Fälle von Vogelgrippe in einigen osteuropäischen Ländern festgestellt wurden, hat der Virus nun auch Deutschland erreicht: In Brandenburg wurde der Fall eines infizierten Wildvogels publik.

Befall im polnischen Grenzgebiet

Wie das Verbraucherschutzministerium in Potsdam mitteilte, ist der erste deutsche Vogelgrippe-Fall in diesem Jahr im brandenburgischen Spree-Neiße-Gebiet aufgetreten. Bei dem betroffenen Tier handelt es sich um eine Blässgans, die mit dem H5N8-Virus infiziert war.

Zuvor war die Krankheit seit Jahresbeginn in Osteuropa ausgebrochen. Auf einem Tierzuchtbetrieb in Tschechien mussten alle Tiere vorsorglich gekeult werden. Der Betrieb ist ungefähr 150 Kilometer von Prag entfernt. Auch in Polen ist es bereits bei einigen Hausgeflügelbeständen zum Ausbruch der Vogelgrippe gekommen.

Hoch ansteckender Virus

Der Virus ist für Enten, Hühner und Puten besonders gefährlich. Laut den Behörden geht von dem Erreger kein Ansteckungsrisiko für den Menschen aus.

Vor drei Jahren wurden allein in Deutschland hunderttausende Tiere getötet, um ein weiteres Ausbreiten der Seuche zu verhindern. Damals hatte das Virus vor allem Geflügelbetriebe im osteuropäischen Raum heimgesucht. Die Ausbreitung im Winter 2016/17 war bislang der schwerste Ausbruch der Vogelgrippe. Damals war der Erreger durch Zugvögel aus Asien nach Europa eingeschleppt worden.

Der letzte Vogelgrippe-Fall innerhalb Deutschlands wurde im September 2018 gemeldet, in einer Geflügelhaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch bei ihm handelte es sich um das H5N6-Virus.

Wichtig: Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

Laut Landwirtschaftsexperten ist zum Eindämmen der Tierseuche das strikte Einhalten von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich. Wirt und Verbreiter des H5N6-Virus sind vorwiegend Wildvögel. Werden tote Tiere in Wald und Flur gefunden, sind Passanten dazu aufgefordert, sofort die zuständigen Veterinärämter zu verständigen, damit diese die erforderlichen Untersuchungen an den Tierkadavern durchführen. So ist gesichert, dass möglichst schnell geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Besonders kommerzielle oder private Tierhalter, die ihre Tiere ganz oder teilweise draußen halten, sind hier gefragt. Unklare Krankheiten oder Todesfälle beim Geflügel sind sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit sie möglichst schnell auf Vogelgrippe hin untersucht werden.

Enten und Gänse in Freilandhaltung sind einmal im Quartal virologisch zu untersuchen. Außerdem dürfen Wildvögel keinen Zugang zum Futter oder Einstreu des eigenen Geflügelbestands haben. Das eigene Geflügel darf andererseits keinen Zugang zu Wasserstellen bekommen, an denen auch Wildvögel trinken.

Bildnachweis: Pixabay, 4739743, Cock-Robin

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