Die Betriebskostenabrechnung prüfen: Wann ist sie formal fehlerhaft?

Viele Mieter zahlen jahrelang zu viele Nebenkosten. Deshalb sollten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung prüfen – und zwar alle Jahre wieder.

1. Zugrunde liegende Daten in der Betriebskostenabrechnung prüfen

Stimmen die in der Abrechnung zugrunde gelegten Daten über die Quadratmeter des Wohnraums und die Anzahl der Personen? Schon bei der Berechnung der Grundfläche werden häufig Fehler bei Dachschrägen und Balkonen gemacht. Oft sind schon im Mietvertrag falsche Angaben enthalten. Im Zweifel kann man einen Sachverständigen die Wohnung nachmessen lassen. Bei über 10 Prozent Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche zu der im Mietvertrag angegebenen, muss die Wohnfläche in der Abrechnung korrigiert werden. Weiterhin sollten Sie auch die Gesamtmieterzahl und den Verteilerschlüssel überprüfen. Sind die zugrundeliegenden Daten auch Bestanteil Ihres Mietvertrages oder einer dort erwähnten Betriebskostenaufstellung? Vergleichen Sie vorsichtshalber die einzelnen Posten.

2. Nachrechnen

Simple Rechenfehler sind häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung, die sich auch unbewusst einschleichen können. Deshalb: Taschenrechner zu Hand und nachrechnen. Sind eventuelle Vorauszahlungen auch richtig berücksichtigt worden?

3. Kosten in der Betriebskostenabrechnung prüfen

Sind die aufgeführten Kosten in der Abrechnung auch umlagefähig. Einfließen dürfen alle Kosten, die direkt mit dem Eigentum und Gebrauch der Wohnung zu tun haben. Dazu gehören z.B. die Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Gartenpflege, der Schornsteinfeger, die Treppenhausbeleuchtung oder eine gemeinsame Satellitenschüssel. Häufige Fehler in den Nebenkosten sind aber nicht umlagefähige Posten wie Reparaturen, Instandhaltungen, Kreditzinsen oder Verwaltungskosten. Legen Sie dabei ein besonderes Augenmerk auf einmalige Kosten, die oft nicht umlagefähig sind. Ein Posten „Sonstiges“ sollten Sie in Ihrer Abrechnung nicht akzeptieren. Alle Kosten müssen aufgeführt und belegt sein.
Einem verschwenderischen Vermieter, der rund um die Uhr eine Festbeleuchtung brennen lässt, müssen Sie auch nicht dulden.

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