Das neue Jahr bringt wieder diverse Änderungen mit sich – auch im Gesundheitswesen. So soll in Notfällen eine schnellere Terminvergabe beim Facharzt möglich sein? Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Höhere Krankenkassenbeiträge
Ein Großteil der gesetzlich Versicherten muss 2016 für die Krankenkasse tiefer in die Tasche greifen. Nur noch der Sockelbeitrag von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, ist bei allen Kassen gleich. Die Kassen können nun frei einen Zusatzbeitrag festlegen – und den tragen ausschließlich die Versicherten. Für 2016 beträgt dieser zusätzliche Beitrag durchschnittlich 1,1 Prozent (2015: 0,9 Prozent), der Krankenversicherungsbeitrag liegt also nun im Mittel bei 15,7 Prozent.
Facharzttermine binnen vier Wochen
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben ab sofort Anspruch auf einen Termin beim Facharzt – und das innerhalb von vier Wochen. Wer sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wendet, bekommt innerhalb von einer Woche einen Termin beim Facharzt (Orthopäde, Neurologe etc.) mitgeteilt. Dieser Termin ist maximal vier Wochen später. Sollte dies nicht möglich sein, wird dem Patienten eine Untersuchung in einem Krankenhaus ermöglicht. Diese Neuerung gilt nur für akute Fälle, frei wählen lässt sich der Facharzt nicht.
Zweite Meinung einholen
Ab sofort haben Kassenpatienten das Recht, sich vor bestimmten medizinischen Eingriffen eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Dies soll sicherstellen, dass eine Operation nur dann erfolgt, wenn sie auch medizinisch geboten ist. Dazu gehören zum Beispiel beispielsweise Operationen für Hüft- oder Kniegelenksersatz. Der Arzt muss den Patienten auf dieses Recht aufmerksam machen.
Neue AU-Bescheinigung
Bei Krankschreibungen wird für Kassenpatienten nur noch ein Formular ausgestellt. Zuvor wurde von den Ärzten ein Exemplar des „gelben Scheins“ für die Krankenkasse und eins für den Arbeitgeber angefertigt – beide Vordrucke sind nun im neuen AU-Formular integriert. Ab sofort erhält auch der Patient eine Ausfertigung.
Pflegegrade statt Pflegestufen
Zu Jahresbeginn ist zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten, die Auswirkungen werden aber erst 2017 spürbar: Dann ersetzen fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen. Die neuen Pflegegrade berücksichtigen neben körperlichen auch psychische Erkrankungen. Alle, die bis 31. 12. 2016 als pflegebedürftig anerkannt werden, sortieren sich zum 1. Januar 2017 automatisch in einen der neuen Pflegegrade ein.
Aber Pflegebedürftige und deren Angehörige profitieren schon ab sofort von einer besseren Beratung: Pflegekassen benennen jetzt feste Ansprechpartner, die bei der Antragsstellung helfen. Und: Auch pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Beratung ‒ das galt bisher nur für die Pflegebedürftigen selbst.