Bußgelder im Verkehr gehören zu den am meisten verhängten Strafen in Deutschland. Viele Kommunen rechnen bereits fest jedes Jahr mit den Strafen für zu schnelles Fahren im eigenen Haushalt. Grundsätzlich gelten die so genannten Streckenverbote – also die runden weißen Schilder mit weißem Rand und schwarzer Geschwindigkeitsangabe – als Höchstgeschwindigkeiten.
Langsamer darf durchaus gefahren werden, schneller keinesfalls. Auch nicht beim Überholen. Die Mär 10 % darüber seien immer erlaubt, ist auch von sehr begrenztem Wahrheitsgehalt.
Bußgeld Verkehr: Welche Strafen gibt es
Wer diese Geschwindigkeit überschreitet begeht laut Gesetz zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Sollte diese minderschwer sein, kann sie mit einem Verwarnungsgeld aus der Welt geschafft werden. Diese Verwarnungsgelder werden grundsätzlich bei Geschwindigkeitsübertretungen bis zu 20 Stundenkilometer mehr als erlaubt verhängt. Sie treten in Kraft, wenn der Delinquent einverstanden ist.
Bußgeld: Zu schnell fahren
Sollten mehr als 20 km/h über dem erlaubten Maximum gemessen worden sein, kommt es immer zu einem Bußgeldverfahren. Dabei gehen die verhängten Bußen von 35 bis über 700 Euro. Je nach Schwere des Verstoßes und ob gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten in Kombination begangen wurden. Die Regelsätze sind in einem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgeschrieben. Für Verkehrsgefährdung und verschiedene andere Delikte, die Verkehrsstraftaten darstellen, wird zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet.
Für schwere Ordnungswidrigkeiten und für Verkehrsstraftaten wird neben dem Bußgeld beim zu schnell fahren auch ein Fahrverbot verhängt. Ferner kommen bereits bei schweren Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel dem Mißachten der Vorfahrt, noch Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister dazu. Nach dem Sammeln von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bis dahin dürften aber auch die begleitenden Bußgelder ein ordentliches Loch in die Raserkasse gefressen haben.