Bundesdatenschutzgesetz 2009

Was ist das Bundesdatenschutzgesetz?

Es dient dazu, das persönliche Daten von den Menschen der gesamten Bevölkerung geschützt werden, damit keine nicht gewollte Verarbeitung dieser statt findet. Um den Datenmissbrauch zu schützen und vor allem auch zu vermeiden ist das Bundesdatenschutzgesetz am 1.1.1978 in Kraft getreten. Wird dieses Gesetz allerdings missbraucht und die Person stimmt nicht direkt zu, dass seine Daten für Werbezwecke oder ähnliches gebraucht werden dürfe, kann dies teure Busgeldstrafen geben. Diese Daten dürfen von der jeweiligen Person jederzeit eingesehen und auch geändert werden. Sollte dies allerdings nicht durchgeführt werden können, kann man somit auf Schadensersatz klagen.

Für wen hat das Bundesdatenschutzgesetz die meiste Auswirkung?

Das Bundesdatenschutzgesetz umfasst alle Personen bezogenen Daten. Am meisten befallen sind hiervon vorallem Call Center, die ihre Daten meist von Gewinnspielkarten oder ähnlichem bekommen. Auf diesen Karten ist meist ein kleines Feld, sehr schwer lesbar, welches angekreuzt werden muss, damit die Person zustimmt, dass die Daten zur weiter Verarbeitung gebracuht werden dürfen. Somit willigt die Person ein, dass seine Daten nun weiter gegeben werden und auch für Werbezwecke benutzt werden dürfen. Dies soll sich allerdings in diesem Jahr ändern. Das neue Bundesdatenschutzgesetz soll auch vor Call Centern und anderen Werbefirmen schützen.

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