Berechnung und Höhe des Kindsunterhalts nach einer Scheidung

Unterhalt bei Scheidung ist im Familienrecht ein oftmals umstrittener und gleichzeitig komplizierter Punkt. Egal ob eine Ehe geschieden wird oder eine nicht-eheliche Gemeinschaft auseinander geht: die Kinder haben einen Anrecht auf finanzielle Unterstützung. Hierbei wird grundsätzlich von der Rechtsannahme ausgegangen, dass der weitererziehende Elternteil seinen Teil der Last duch die Erziehungsarbeit aufbringt. Der andere hat diese Last durch finanzielle Zuwendung zu tragen.

Familienrecht: Unterhalt für Kinder

Seit vorvergangenem Jahr stehen vor allem die Kinder als wichtigste Anspruchsberechtigte fest. Dabei ist es egal, ob sie eheliche oder uneheliche Kinder sind. Das Familienrecht legt auch keinen konkreten Zeitraum mehr fest, wie lange nach der Scheidung der Unterhalt für Kinder in welcher Höhe voll zu leisten ist. Dies gilt insbesondere für den Unterhalt des erziehenden Ex-Ehepartners. Sind reale Betreuungsmöglichkeiten vorhanden, kann ein Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit bereits ab dem dritten Lebensjahr des Kinder forderbar sein.

Die Düsseldorfer Tabelle zur Unterhaltsberechnung

Das Familienrecht kannte für den Kindsunterhalt nach Scheidung einstmals zwei Berechnungstabellen – getrennt nach dem alten und dem neuen Bundesgebiet. Inzwischen ist nur noch die neue Düsseldorfer Tabelle mit Richtwerten für den Kindsunterhalt ausschlaggebend.

Das dort angegebene Einkommen errechnet sich aus allen Einnahmen, die der Unterhaltspflichtige hat. Lohn aus unselbstständiger Arbeit gehört genauso dazu, wie auch Zins-, Miet- und Spekulationseinnahmen. Auch das Arbeitslosengeld I ist Einkommen.

Sollten die Eheleute unversöhnlich auseinander gegangen sein, empfiehlt es sich unter Mandatierung eines Anwalts für Scheidungsrecht eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen und vor allem Unterhaltsschulden – auch ggf. mit Hilfe eines Notars festzuhalten.

5 Meinungen

  1. Hallo! Danke für den Link mit der neuen Düsseldorfer Tabelle. War echt nützlich für mich.

  2. Hatte noch in einem anderen Blog gelesen, dass sich der Kindesunterhalt um durchschnittlich 13% erhöht!!! Grund hierfür sollen die erhöhten Steuerfreibeträge für Kinder sein:

    http://www.anwaltskanzlei-online.de/2010/01/06/neue-dusseldorfer-tabelle-ab-januar-2010/

  3. egal ob mit oder ohne Düsseldorfer Tabelle die Kinder sind immer die Leidtragenden

  4. Die Düsseldorfer Tabelle ist ein wichtiges Instrument. Aber man sollte wirklich die individuelle Lage nicht aus dem Fokus nehmen…

  5. Hallo,
    ich kann jedem, der in die misslige Lage gekommen ist, den Unterhalt für Frau und Kind errechnen lassen zu müssen, nur raten, fachlichen Rat einzuholen. Und zwar bei einem versierten Anwalt, der sich mit Familienrecht auskennt.
    Das Familienrecht, speziell das Unterhaltsrecht, ist so kompliziert geworden, dass jedem Laien nur abgeraten werden kann, dies aus der Düsseldorfer Tabelle selbst herauslesen zu wollen.
    Conny

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