Ausbildung mit Kind: auf welche Gelder habe ich Anspruch?

Eine Ausbildung mit Kind ist eine anstrengende Sache und erfordert viel Disziplin, Zeitmanagment und Organisationstalent.

Der Staat bemüht sich außerordentlich, Paare und Alleinerziehende, die eine Ausbildung machen wollen mit Zulagen, wie z.B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Wohngeld oder andere alternative Angebote zu unterstützen.

Leider macht der Staat es den Bürgern aber nicht einfach die Bezüge zu erhalten, da es eine große Anzahl an behördlichen Regularien gibt. Trotzdem lohnt es sich, den Aufwand auf sich zu nehmen. Eltern und Alleinerziehende erhalten folgende Unterstützung:

Ausbildung mit Kind: hier erhalten Sie finanzielle Unterstützung!

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Kindergeld

  1. Das Kindergeld ist vollkommen unabhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten, daher erhalten Mütter und Väter dieses auch bei einer Ausbildung mit Kind. Für die ersten beiden Kinder zahlt der Staat jeweils 184 Euro, für das dritte Kind werden 190 Euro bezahlt, und für das vierte und jedes weitere erhält der Sorgerechtsberechtigte 215 Euro.
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Kinderzuschlag

  1. Kinderzuschlag erhalten Erziehungsberechtigte, die sich selbst ohne Zuschüsse von außen finanzieren können, durch die Ernährung ihres Kindes aber auf ergänzendes Arbeitslosengeld II. angewiesen wären. Bei vielen, die eine Ausbildung mit Kind machen, tritt genau dieser Fall ein. Für den eigenen Lebenstil reicht das Geld, aber eine weitere Person, noch dazu eine, die beständig wächst und neue Kleidung und Lernmaterialien braucht, würde das Budget sprengen.
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Elterngeld

  1. Für Kinder, die ab dem 01.01. 2007 geboren worden sind, besteht ein Anrecht auf Elterngeld; durch dieses Elterngeld soll das monatliche Erwerbseinkommen des einen Partners, der im ersten Lebensjahr des Kindes zuhause bleibt, zumindest teilweise erstattet werden. Auszubildende haben genau dasselbe Recht auf den Zuschuss wie Dienstleister oder Studenten, sie müssen für den Erhalt auch nicht ihre Ausbildung unterbrechen. Das Elterngeld wird im Normalfall 12 Monate gezahlt; in Ausnahmefällen können Eltern das Geld auch für 14 Monate erhalten. Die Höhe des Elterngeldes liegt zwischen 300 und 1800 Euro monatlich und richtet sich nach dem vorherigen Einkommen.
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Wohngeld

  1. Viele Geringverdiener, wie z.B. Azubis und Azubinen, können auch Wohngeld beantragen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder, dem Gesamteinkommen, der Wohnung und der zu zahlenden Miete.
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Bafög

  1. Ebenso ist es für Auszubildende möglich, Bafög zu beantragen. Vorausgesetzt, sie führen einen eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen.
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Weitere Möglichkeiten für geringverdienende Familien mit Kindern

  • Geringverdiener haben ein Anrecht auf eine kostenlose Beratung beim Rechtsanwalt. Unter bestimmten Umständen wird bei einem Rechtsstreit auch eine Prozesskostenbehilfe gestellt.
  • Das Jugendamt übernimmt in vielen Fällen die Kindergartengebühr oder übernimmt einen Teil der Kosten für Tagesmutter und/oder Krippe.
  • Die Kosten von ärztlich verodneten Verhütungsmitteln z.B. Pille, Spirale werden, bei einer rechtzeitigen Beantragung, vom Kreissozialamt übernommen.
  • Außerdem kann ein Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr gestellt werden. Ein bewilligter Bescheid ist außerdem gültig für einen günstigeren Sozialanschluß für einen Telefonanschluß bei der Telekom.
  • Viele Städte stellen einen „Sozialpass“ aus. Ein Sozialpass beinhaltet viele Vergünstigungen bei kulturellen oder sportlichen Angeboten und geringere Preise in speziell gekennzeichneten Supermärkten und Klamottenläden.
  • Krankenhausrechnungen, Praxisgebühr und Medikamente müssen nur bis zu einer bestimmten Grenze von Geringverdienenden bezahlt werden. Kann anhand von Quittungen und Belegen eindeutig nachgewiesen werden, dass diese Grenze überschritten worden ist, empfiehlt es sich, einen Antrag zur Befreiung von der Zuzahlung zu stellen.

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