Aus diesen Gerichtsurteilen lernt jeder etwas

Aus diesen Gerichtsurteilen lernt jeder etwas

Wichtige Urteile, die Einfluss auf das Alltagsgeschehen der Bürger haben, treffen das Bundessozialgericht, der Bundesgerichtshof, das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof. Die Themen sind dabei vielfältig, gefällt werden interessante Urteile aus den Bereichen Arbeit und Soziales, Wohnen und Finanzen sowie Versicherung, Gesundheit und Reisen. Lesen Sie jetzt, was für Ihren Alltag wichtig ist – so vermeiden Sie Irrtümer.

Grundsatzurteile zu Arbeit, Soziales und Finanzen

Interessant für Auszubildende ist das Aktenzeichen des Bundesarbeitsgerichts 9 AZR 732/13, demnach sei eine Reduzierung des Tarifausbildungslohns um mehr als 20 Prozent nicht „angemessen“. Ebenso vom BAG geurteilt, heißt es im Aktenzeichen 2 AZR 85/15, dass private Daten während der Arbeitszeit nicht auf Rohlinge kopiert werden dürfen, das hat zur Folge, dass dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann. Kurios aber wahr ist das Urteil vom Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VII ZR 216/14, welches sinngemäß festlegt, dass kein gezahlter Lohn zurückgefordert werden darf, wenn ein Auftraggeber einen Auftrag als Schwarzarbeit vergibt, der vom Auftragnehmer nicht korrekt ausgeführt wurde.

  • Laut dem Europäischen Gerichtshof bekommen EU-Bürger, die sich aufgrund der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, keine Leistungen nach dem ALG I oder ALG II, wenn dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • Laut Bundesgerichtshof mit dem Aktenzeichen XI ZR 166/14 müssen Banken eine Giroersatzkarte kostenlos für den betreffenden Kunden ausstellen.

Grundsatzurteile zu Versicherung, Gesundheit und Reisen

  • Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil IV ZR 28/15 entschieden, dass Versicherungsnehmer, die über eine kapitalgebundene Lebensversicherung verfügen, Einsicht in die berechneten Bewertungsreserven erhalten.
  • Fallen einem älteren Menschen die Haare aus, hat dieser laut dem Aktenzeichen B 3 KR 3/14 R vom Bundessozialgericht keinen Anspruch auf Kostenersatz durch die zuständige Krankenkasse für eine Perücke, da es sich dabei weder um eine Behinderung noch um ein Krankheitsbild handelt.
  • Europäischer Gerichtshof, Aktenzeichen C 573/13 besagt, dass der Reisepreis inklusive aller Nebenkosten bereits zu Anfang der Buchung vollständig einsehbar sein muss.

Bürger müssen regelmäßige Informationen einholen

Unwissenheit nützt nicht vor einer Verurteilung. Bürger müssen sich regelmäßig über für sie notwendige Urteile informieren. Die Grundsatzurteile können dabei im Einzelfall bei einer Neuverhandlung voneinander abweichen. Daraus ergeben sich sowohl Vor- als auch Nachteile für den Betroffenen. Regelmäßiges Lesen von Fachberichterstattungen hilft dem Bürger, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.


Bild: Thinkstock, 459565867, iStock, Bet_Noire

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