Der Ältestenrat ist ein eigenes Gremium im Bundestag. Da es keine Institution gibt, die dem Bundestag von Außen vorschreiben kann, wie die Parlamentarier ihre Aufgaben wahrzunehmen haben, muss sich der Bundestag selbst verwalten. Für die Organisation dieser Verwaltungsaufgaben gibt es drei Institutionen – den Bundestagspräsidenten, das Bundestagspräsidium und den Ältestenrat des Bundestags. Aufgabe des Ältestenrats ist es dabei vor allem, den Bundestagspräsidenten zu beraten und dessen Arbeit vorzubereiten.
Aufgaben des Ältestenrats – Verwaltung und Beratung
Vor allem die Festlegung der Tagesordnung im Parlament gehört zu den Aufgaben des Ältestenrats. Welches Thema soll wann debattiert werden? Auch bei der Besetzung der Ausschüsse hat er eine beratende Funktion. Er soll ganz allgemein die Verständigung zwischen den einzelnen Fraktionen herbeiführen. Dabei hat der Ältestenrat kaum wirkliche Befugnisse. Er ist in den meisten Fällen nur beratend tätig.
Die Zusammensetzung des Ältestenrats gliedert sich in folgende drei Bereiche:
- Der Präsident des Deutschen Bundestags
- Die Stellvertreter des Bundestagspräsidenten
- Dreiundzwanzig weitere Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen (Regierung sowie Opposition)