Nebenkostenabrechnung: Welche Fristen müssen beachtet werden?

Für die Betriebskostenabrechnung darf sich der Vermieter nicht alle Zeit der Welt lassen. Es gibt Fristen für die Nebenkostenabrechnung, welche sowohl der Vermieter als auch der Mieter zu beachten haben.

Um die Berechtigung der Zahlungsforderungen zu überprüfen, darf der Mieter Einsicht in die Akten erhalten, aber nur in Ausnahmefallen auch Kopien, zum Beispiel, wenn der Vermieter weit weg wohnt. Damit Sie nicht in die Betriebskostenfalle tappen, müssen Sie wissen, wie eine korrekte Betriebskostenabrechnung aussieht.

Fristen für die Nebenkostenabrechnung, welche Vermieter zu beachten haben

Für jede Nebenkostenabrechnung gibt es einen festgelegten Berechnungszeitraum. 12 Monate nach Ende dieses Zeitraums muss eine formell korrekte Abrechnung an den Mieter gesendet worden sein. Inhaltliche Fehler können auch nachträglich korrigiert werden, ohne dass dies gegen die Frist von 12 Monaten verstößt.

Nach Ablauf der 12 Monate hat der Vermieter keinen Anspruch mehr. Es gibt nur eine Ausnahme. Wenn die Stadt nämlich Grundbesitzabgaben für einen lange vergangenen Zeitraum einfordert, hat der Vermieter ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung durch die Stadt drei Monate, um den Mieter zu informieren.

Für die Zahlungen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Hat der Vermieter innerhalb dieser Zeit vom Mieter eingeforderte Korrekturen nicht durchführen können, muss der Mieter nicht mehr nachzahlen.

Fristen für die Nebenkostenabrechnung, welche Mieter zu beachten haben

Nach Erhalt der Abrechnung bleibt dem Mieter ein Monat Zeit, um zu zahlen. Sollte er etwas zu beanstanden haben, muss er trotzdem innerhalb dieser Frist zahlen und sich Geldrücknahmen ausdrücklich vorbehalten.

Für die Überprüfung der Abrechnung hat der Mieter eine Frist von 12 Monaten. Ebenso sollte der Mieter die Verjährungsfrist von drei Jahren kennen.

Unverschulden der Nichteinhaltung von Fristen

Für Vermieter wie für Mieter gilt: Wenn er nachweisen kann, dass die Nichteinhaltung einer Frist nicht selbstverschuldet ist, entfallen keine Ansprüche. Falsche Abrechnungen dürfen nie zulasten des Mieters sein, müssen aber nicht beglichen werden, wenn sie zu seinen Gunsten ausfallen.

So können Vermieter ihre Immobilien bedingt vor Zahlungsunwilligen schützen: Sie dürfen für den Erhalt der Abrechnung Quittungen verlangen, um die Einhaltung der 12-Monats-Frist im Zweifel nachweisen zu können. Für die Einhaltung der anderen Fristen gibt es keine derartigen Vorkehrungsmaßnahmen.

Werbung

4 Meinungen

  1. Hallo,

    also ich muss zugeben, ich habe mich zuvor auch noch nie mit rechtlichen Dingen beschäftigt. Da ich aber jetzt in der Rolle eins Vermieters stecke ist dies eben angebracht. Habe lange Zeit alles mit Excel versucht, dabei aber stets Fristen versäumt, da ich nebenher noch Hauptberuflich tätig bin…bin dann über eine Nebenkostenabrechnung Software gestolpert. Nennt sich immoware24go…da wird man immer an die Fristen erinnert, ist eine super Sache. Bei Fragen könnt Ihr einfach mailen.

    Liebe Grüße,

    Markus aus Leipzig!

  2. Hallo,

    ich habe da mal eine Frage. Wir sind Ende März 2009 ( Mietvertrag 01.04.2009 ) in unsere neue Wohnung eingezogen und haben bis dato noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Bis wann muessen wir diese denn spätestens erhalten ?

  3. Hallo,

    wir sind am 01.12.2009 in unsere gemeinsame Wohnung eingezogen. Der Vermieter, der im gleichen Haus wohnt hat bisland nur für die ersten 3 Monate einen handgeschriebenen „Schmierzettel“ als Nebenkostenabrechnung eingereicht. Dort war eine Nachzahlung vermerkt. Muss ich diese begleichen? Der Dezember 2009 müsste doch nun abgelaufen sein? Ich habe meinen Vermieter mehrmals für eine Abrechnung des vergangenen Jahres 2010 gebeten (seit März 2011 regelmäßig). Hoffe das ich diese bald erhalte.

    Grüße aus Neuwied.
    Daniel

  4. hallo ich habe in wohnung erst einzug 01.04.2009 und ich habe aber eine abrech nung erhalte für nebekosten für die zeit 31.10,209..bis 01.10.2010 das war erst 22.12.2011 in meine brif kaste sind über 12 monate vergangen mus ich das zahlen kan ?BITTE KANN JE MAN ANTWORETE. …….und 01.04.2009.bis31.2009 keine rechnung erhalten ???? DANKE

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*