Arbeitslos nach dem Studium: Was ist zu beachten?

Hat man nach dem Studium keine feste Anstellung, ist erst mal ein Gang zur Bundesagentur für Arbeit notwendig. Dort erfährt man, welche Rechte man hat, ob man Arbeitslosengeld beantragen kann und welche Schritte notwendig sind, um einen Job zu finden.

Arbeitslos nach dem Studium: Was kann man tun?

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Arbeitslos melden: Schon während des Studiums

Wenn man schon während des Studiums weiß, dass man nach dem Studium arbeitslos sein wird, ist es ratsam die Bundesagentur für Arbeit schon frühzeitig zu kontaktieren. Über die Hotline, die man einfach auf der Internetseite findet, kann man sich telefonisch melden. Dann erhält man per Post Unterlagen, die man ausfüllen muss. Außerdem gibt es eine Nummer, über die man auch in der Zukunft bei der Bundesagentur für Arbeit registriert ist.

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Der erste Termin bei der Bundesagentur für Arbeit

Sobald man sein Studium abgeschlossen hat und ohne Job auf der Straße steht, ist es Zeit für einen Termin bei der Arge. Normalerweise schlägt das Arbeitsamt einen Termin vor. Diesen sollte man auch wahrnehmen oder rechtszeitig absagen, denn sonst kann der Anspruch auf Leistungen fallen.

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Monatliches Kontingent an Bewerbungen

Arbeitslos nach dem Studium sein, bedeutet nicht, dass man faul auf der Haut liegen kann. Die Arge wird monatlich ein gewisses Kontingent an verschickten Bewerbungen verlangen, wenn man sich arbeitslos melden will. Pro Bewerbung kann man einen Betrag bis zu 5 Euro für Portokosten und Schreibmaterial anfordern. Zudem wird die Arge passende Jobangebote zustellen, die auf das Bewerberprofil passen.

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Fortbildungen annehmen und Chancen steigern

Nach dem Studium arbeitslos zu sein, bedeutet auch, dass man sich eventuell fortbilden kann. Die Bundesagentur für Arbeit kann Fortbildungen vergeben, wenn sie es für notwendig ansieht. Das kann zum Beispiel ein Kurs in der Buchhaltung sein, wenn diese zusätzliche Qualifikation bei der Jobsuche helfen kann. 

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