Anwaltshonorar ist der Grund: Vergleich mit VW-Dieselkunden ist gescheitert

Der VW-Dieselskandal findet kein Ende: Wie VW heute mitteilte, ist ein Vergleich zwischen abertausenden Diesel-Kunden und dem Automobilkonzern nicht zustande kommen. Grund dafür sind die hohen Honorarforderungen der involvierten Anwälte.

Schadensersatz in Höhe von 830 Millionen Euro

Im Mammutverfahren mit den Geschädigten des Diesel-Abgas-Skandals geht es um Schadensersatz für etwa 460.000 Kunden des Automobilkonzerns. Sie wurden betrogen, als sie VW-Diesel-Fahrzeuge kauften, deren Abgaswerte manipuliert waren. Das hatte das Unternehmen bereits im Jahr 2015 zugegeben.

Im Zuge des Skandals kam es zu einem Musterfeststellungsverfahren. In ihm hatten sich VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf eine Vergleichssumme in Höhe von 830 Millionen Euro geeinigt. Der vzbv vertrat bei den Verhandlungen zahlreiche geschädigte VW-Dieselfahrer. Wie die Funke-Mediengruppe berichtete, ist dieser Deal nun überraschend geplatzt.

Honorarforderungen in Höhe von 50 Millionen Euro

VW hat nach eigener Aussage nicht in den Deal mit dem vzbv eingeschlagen, weil die Honorarforderungen der vzbv-Anwälte zu hoch waren.

Nachdem sich auf die Vergleichssumme von 830 Millionen Euro geeinigt wurde, forderten die Anwälte des vzbv einen pauschalen Betrag in Höhe von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs. Dabei habe es laut Aussage von VW-Vertretern keine konkreten Angaben darüber gegeben, welche Leistungen mit der Summe eigentlich abgerechnet werden sollten.

Auch eine unabhängige rechtliche Prüfung hatten die vzbv-Anwälte nicht akzeptiert. Ohne diese Angaben sei eine Zahlung laut Vertretern es Konzerns aber nicht möglich.

vzbv: Keine „Pauschalkosten“

Der vzbv schildert den Fall anders: Bei den 50 Millionen Euro hätte es sich nicht um einen Pauschalbetrag gehandelt. Vielmehr begründet sich die Höhe der Zahlung aus der Anzahl der Kläger: für jeden von ihnen wären Gebühren in Höhe von 175 Euro angefallen.

Die Verhandlungen seien laut vzbv deshalb gescheitert, weil VW kein sicheres, transparentes und vertrauenswürdiges System für die Abwicklung des Vergleichs gewollt hat.

Außerdem habe der vzbv dem Automobilkonzern einen Alternativplan vorgelegt.

VW bietet eigenes Angebot an

Der VW-Vorstand hat heute in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen, allen vom Dieselskandal betroffenen Kunden direkt einen außergerichtlichen Vergleich vorzuschlagen. Der dafür vorgesehene Betrag ist genauso hoch wie der des vzbv-Deals: 830 Millionen Euro. Pro Kunde wären das durchschnittlich 2.000 Euro Entschädigung.

Wer diese Einmalzahlung akzeptiert, verzichtet allerdings automatisch auf weitere Schadenersatzforderungen.

Bildnachweis: Pixabay, 1043117, Simon

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