Anleitung zum Abwickeln einer Erbschaft
in Recht & Gesetz
Oktober 21, 2010
Die Erbschaft ist mit einem komplizierten Prozedere verbunden. Das Leben schreibt oft Geschichten, deren Verstrickungen wir in diesem Ratgeber nicht auflösen können. Aber wir können Ihnen den groben Ablauf bis zur Annahme bzw. Ausschlagung aufzeichnen, der Erben erwartet.
Verhängnisvoll: die sechswöchige Antwortfrist. Reagieren Sie in den sechs Wochen nach der Mitteilung des Amtsgerichts nicht, gilt das Erbe unwiderruflich als angenommen. Schweigen heißt in diesem Fall Ja. Wer die Erbschaft ausschlagen möchte, muss dies schriftlich ausdrücklich niederlegen und begründen.
Am einfachsten haben Sie es, wenn Sie sich schon zu Lebzeiten um eine Generalvollmacht bemühen. Nicht selten kommt es aber vor, dass Erben erst spät von ihrem „Glück“ erfahren und die sechswöchige Frist kaum ausreicht, um den tatsächlichen Wert ihrer Erbschaft in Erfahrung zu bringen.
Erbschaft abwickeln: So wirds gemacht!
1
Benachrichtigung erhalten
Nach dem Tod des Erblassers wird das Testament eröffnet. Als Erbe wird Ihnen vom Amtsgericht des letzten Wohnorts des Verstorbenen eine Benachrichtigung geschickt.
2
Nachdem das Amtsgericht Sie in Kenntnis gesetzt hat, setzt eine sechswöchige Frist ein, während der Sie das Erbe prüfen und annehmen oder ausschlagen müssen.
3
Pflichten nachkommen
Sollten Sie ein Testament des Erblassers oder ein Schreiben fraglichen Inhalts besitzen, müssen Sie dies nachreichen. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich strafbar.
4
Umstände für Testamentsanfechtung
Wenn ein Pflichtteilsberechtigter vom Erblasser übergangen wurde, kann dieser sein Recht einklagen. Zu einem Pflichtteil berechtigt sind
Kinder und Ehegatten. Das kann den Anteil der testamentarisch eingesetzten Erben schmälern.
5
Generalvollmacht oder Erbschein
Um alle Vermögensverhältnisse des Erblassers zu überprüfen, müssen Sie vor Banken Ihre Berechtigung zur Einsicht nachweisen. Im besten Falle haben Sie vom Erblasser eine Generalvollmacht erhalten. Wenn nicht, müssen Sie sich vom Amtsgericht einen Erbschein ausstellen lassen.
6
Erbumfang und Vermögen überprüfen
Materialwerte und Konten müssen Sie säuberlich überprüfen. Wertgegenstände können mit Hypotheken belastet sein, Konten überzogen. Die Erbschaft ausschlagen können Sie aber nur ganz oder gar nicht.
7
Würden Sie es zum Beispiel auf sich nehmen, mehrere Tausend Euro Schulden zu erben, wenn Sie dafür auch ein bewohnbares oder vermietbares Haus erben würden?
8
Erbschaft übernehmen
Um das Erbe anzutreten, müssen Sie nur die Frist von sechs Wochen verstreichen lassen.
9
Erbschaft ausschlagen
Um das Erbe auszuschlagen, müssen Sie fristgerecht eine Erklärung notariell hinterlegen oder beim Amtsgericht zur Niederschrift erscheinen.
10
Erbschaftsteuer
je nach Verwandtschaftsbeziehung gelten unterschiedliche Freibeträge bei der Steuer. Ehepartner haben beispielsweise einen Steuerfreibetrag von 500.000 €.
2010-10-21
Hallo Herr Zimmermann,
vielen Dank für den interessanten Ratgeber.
Viele Grüße
Peter J. Engel
http://www.rechtsanwaltpeterengel.de/