Empfehlenswerte Versicherungen
Beim anstehenden Familienzuwachs sollten beide Elternteile ihren derzeitigen Versicherungsschutz einer eingehenden Prüfung unterziehen. Wer zum Beispiel keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, tut gut daran, eine solche im Sinne der ganzen Familie abzuschließen. Mit dieser Police ist die Familie rundum abgesichert, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Schwangeren ist hierbei anzuraten, vor der Entbindung eine entsprechende Versicherung in Anspruch zu nehmen, da etwaiger Komplikationen bei der Geburt niemals vollständig ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus ist mit der Geburt des Kindes der späteste Zeitpunkt erreicht, sich mit dem Thema Risikolebensversicherung auseinanderzusetzen. Zudem ist es ratsam, die eigene Steuerklasse unter die Lupe zu nehmen.
Den Arbeitgeber einbeziehen
Werdende Mütter sollten nach Bekanntwerden der Schwangerschaft umgehend ihre Vorgesetzten informieren. Ab diesem Zeitpunkt tritt für die Arbeitnehmerin ein besonderer Kündigungsschutz in Kraft. Außerdem hat der körperliche Zustand eventuell Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit, die hierbei für die Zeit der Schwangerschaft besonderen Schutzvorschriften unterliegen. Zu welchem Zeitpunkt der werdende Vater seinen Arbeitgeber sein bevorstehende Babyglück informiert, will hingegen gut überlegt sein. Denn er genießt bis zur Beantragung der Elternzeit keinen besonderen Kündigungsschutz. Möchte der Vater direkt nach der Geburt des Kindes seinen Anspruch auf Elternzeit geltend machen, muss er seinem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Antrittstermin über sein Vorhaben schriftlich in Kenntnis setzen.
Zwölf Monate nach der Geburt
In der Regel ist das erste Lebensjahr eines Kindes nicht versicherbar, weshalb es sich lohnt, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen. Ist ein Abschluss dieser Versicherung aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, sollten Eltern zumindest eine Unfallversicherung für ihr Kind abschließen. Diese ist direkt nach der Geburt buchbar.
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