Ablauf einer Scheidung: Das kommt auf Sie zu

Der Ablauf einer Scheidung ist selten ein angenehmer: Wenn eine Ehe scheitert, müssen die Interessen von allen Beteiligten, den ehemaligen Eheleuten und den unter Umständen vorhandenen Kindern, beachtet werden. Neben den möglichen Schwierigkeiten im Individualfall, sind die Schritte einer Scheidung aber klar und deutlich geregelt, bis die gerichtlichen Entscheidungen feststehen. Die Urteile selbst aber werden nach den Verhältnissen derjenigen getroffen, die sich scheiden lassen wollen.

Ablauf einer Scheidung: So wirds gemacht!

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Trennungsjahr

Vor die Scheidung hat der Gesetzgeber das Trennungsjahr gestellt. Da eine Ehe von einem Richter nur dann geschieden werden kann, wenn sie als zerrüttet gilt, wird angenommen, dass eine Ehe, deren Eheleute ein Jahr lang nicht mehr miteinander leben, keine Chance darauf hat, noch einmal gerettet zu werden. Zunächst muss also ein Datum festgelegt werden, an dem das Trennungsjahr beginnt. Sollte einer der beiden Ehepartner sich nach diesem Jahr nicht scheiden lassen wollen, so kann eine Ehe auch ohne dessen Einverständnis nach insgesamt drei Jahren der Trennung geschieden werden.
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Antragstellung

Derjenige der Eheleute, der oder die sich scheiden lassen will, muss einen Antrag bei Gericht einreichen. Für den Antragsteller/die Antragstellerin gilt Anwaltspflicht – man kann die nötigen gerichtlichen Schritte nur durch einen rechtlichen Beistand einreichen und erledigen. Der andere ehemalige Partner kann seine Scheidung ohne Anwalt erledigen (es empfiehlt sich aber, um den Ablauf einer Scheidung so professionell wie möglich zu bewerkstelligen und sich beraten zu lassen), sondern sich auch selbst vertreten. Nach Einigung können auch beide den gleichen Anwalt mit den Regelungen betrauen.
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weitere Anträge

Je nach der Situation der sich scheidenden Eheleute – vorhandene Kinder und Geldfragen etwa – können und sollten noch weitere Anträge eingereicht werden, beispielsweise Sorgerecht und Unterhalt betreffend.
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Gerichtsverhandlung

Nach dem Trennungsjahr trifft man sich gemeinsam mit den Anwälten vor Gericht, wo die Modalitäten ausgearbeitet werden. Handelt es sich um einfache Fälle, so werden lediglich Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Güterfragen, Wohnsituation, Versorgungsausgleich (letzterer ohne Antrag) und weitere Faktoren der Zugewinngemeinschaft errechnet und bekannt gegeben. Die Ehe kann nun per Gerichtsbeschluss vor Ort und mit sofortiger Wirkung geschieden werden.
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Berufung

Sollte einer der Eheleute oder auch beide mit dem Urteil nicht einverstanden sein, so kann ein Berufungsverfahren angestrebt werden.
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Scheidungskosten

Durch die Anwälte, die Gerichtskosten und auch die Aufteilung der Güter kann der Ablauf einer Scheidung ausgesprochen teuer werden. Sollte man sich dies nicht leisten können, so kann im Vorfeld bereits ein Antrag auf Prozesskostenbeihilfe gestellt werden, so dass ein Teil oder auch die gesamten Kosten der Scheidung übernommen werden oder in Raten abbezahlt werden können.

Weiterführende Links:

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/scheidung/
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