iPhone und iPad werden teurer: Wer sich ein Apple-Smartphone oder ein Tablet des kalifornischen Elektronikriesen kaufen möchte, muss von nun an mit höheren Preisen rechnen. Nur in Deutschland sind Apple-Fans gezwungen tiefer in die Tasche zu greifen. Grund dafür ist ein Übereinkommen von Apple mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ).
Übereinkommen mit der ZPÜ
Der Computerkonzern Apple hat sich mit der ZPÜ auf eine Urheberrechtsumlage geeinigt. Verschiedene Verwertungsgesellschaften, wie zum Beispiel die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), sind Teil der ZPÜ. Sie leiten die Erlöse der Pauschalabgaben an die Künstler und Urheber weiter.
Erst vor kurzem einigten sich Apple, Samsung und andere Elektronikunternehmen darauf, Abgaben nun nicht mehr nur für PCs, MP3-Player oder USB-Sticks an die ZPÜ zu leisten, sondern auch für Smartphones und Tablets. Zwischen fünf und sieben Euro sollen die Umlagen betragen.
Apple zieht Preise für mobile Geräte an
Apple kommt jedoch nicht selbst für diese Urheberrechtsabgabe auf, sondern wälzt die Gebühren auf die Verbraucher ab. Für das iPhone 6s in der Basisversion zahlen die Kunden jetzt 744,95 Euro statt 739 Euro. Und das iPad Pro schlägt ab sofort mit 907,33 Euro statt 899 Euro zu Buche.
Die zusätzlichen Kosten setzen sich aus der Urheberrechtsgebühr plus Mehrwertsteuer zusammen. Damit werden private Kopien abgegolten, die die Nutzer beispielsweise von Musik oder Bildern machen und auf ihren Geräten speichern. Es handelt sich dabei zum Beispiel um legale Downloads von Liedern auf Smartphones und Tablets, die durch die Künstler urheberrechtlich geschützt sind.
Unterschiedliche Meinungen zur Umlage
Markus Scheufele ist Urheberrechtsexperte beim Digitalverband Bitkom und erklärt, dass die Gebühren für Smartphones ab dem Verkaufsjahr 2008 und für Tablets ab 2012 gelten. Er geht davon aus, dass ein fester Aufpreis für mobile Geräte langfristig keinen Bestand haben wird und stattdessen Abonnements und andere Zahlmodelle die Urheberrechtsgebühr ersetzen werden.
ZPÜ-Sprecher Jürgen Becker sieht das anders. Er findet die Vorabumlage für Smartphones und Tablets fair, weil sich in der Vergangenheit gezeigt habe, dass Verbraucher immer einen Weg finden, Inhalte und Material kostenlos zu kopieren.
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