Modelvertrag: Was muss man beim Model Release beachten?

Der Modelvertrag ist auch bekannt unter dem Ausdruck Release oder Model Release.

Darin stimmt das Model zu, dass es fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden dürfen.

Bei Minderjährigen müssen natürlich die Eltern, respektive gesetzlichen Vertreter dem Modelvertrag ebenfalls zustimmen und ihr Einverständnis erteilen, denn generell sind Personenbildnisse also Fotos nach § 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG) durch das Recht am eigenen Bild geschützt.

Die Zustimmung kann mündlich, schriftlich und durch konkludentes* Verhalten (also wie auch oft beim Kaufvertrag) stillschweigend erteilt werden (*Ein konkludentes Verhalten tritt dann auf, wenn auch ohne schriftliche/mündliche Zustimmung ein Verhalten an den Tag gelegt wird, dass impliziert, dass die Partei einverstanden ist, etwa, wenn die Eltern mit am Fotoset sind oder den Termin selbst vorgeschlagen haben).

Verträge können mit der Agentur oder mit einem Modefotografen direkt geschlossen werden.

Wenn die Fotos kommerziell genutzt werden schließt man den Vertrag oder das Release eigentlich immer schriftlich ab.

Im Modelvertrag werden dann die gestatteten Nutzungsmöglichkeiten der Fotos, z.B. Werbung oder auch Nutzung als Eigenwerbung des Fotografen, sowie Prämien, Vergütung und auch die Dauer der Rechteeinräumung für Nutzung und Nutzungsarten geregelt.

Shoot Description

Viele professionelle Verträge beinhalten außerdem eine so genannte „Shoot Description“, in der das geplante Shooting beschrieben wird. Das ist sehr sinnvoll, vor allem wenn man mit Leuten arbeitet, die man nicht kennt.

Die Beschreibung eines Shootings wäre z.B. „Portraitaufnahmen im Studio mit diversen Requisiten“.

So soll eine ungewollte Aktion des Fotografen, die ja sonst erstmal als nicht gewollte Aufnahmen bewiesen werden müssten, z.B. heimliche Nacktaufnahmen in der Umkleide, unter Drogen gesetztes oder in der Disko betrunken tanzendes Model, etc. unterbunden werden. Das klingt jetzt schlimm und die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas bei einem seriösen Shooting passiert ist sehr gering, aber es gibt immer wieder schwarze Schafe und denen muss Einhalt geboten werden.

Wie bei jedem Vertag ist der Widerruf nur in besonderen Fällen möglich.

Persönliche Grundrechte bleiben davon immer unberührt.

Weiterführende Links:

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Eine Meinung

  1. Bin gerade über den Suchbegriff Model auf diesen Blog aufmerksam geworden. Danke für den netten Post dazu. Viele Grüße wünscht Rebekka.

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*