Fachhochschulreife oder Hochschulreife?
Neben der allgemeinen Hochschulreife und der allgemeinen Fachhochschulreife existiert auch noch eine dritte Form des Abschlusses, die fachgebundene Hochschulreife. Grundsätzlich erwirbt man mit allen drei Abschlüssen eine Hochschulzugangsberechtigung. Jedoch ist man mit der allgemeinen und besonders mit Fachhochschulreife bei der Studienwahl eingeschränkt.
Die Studienwahl
Genauso wie mit dem klassischen Abitur erwirbt man auch mit dem sogenannten Fachabitur eine Hochschulzugangsberechtigung. Man kann mit einem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife an fast jeder Fachhochschule studieren (es gibt Einschränkungen durch länderspezifische Regelungen). Bei klassischen Hochschulen ist die Wahl des Studiums allerdings auf einen fachbezogenen Studiengang beschränkt. Bei der fachgebundenen Hochschulreife ist man bei der Wahl des Studiengangs hingegen immer an eine bestimmte Fachrichtung gebunden.
Inhalte der Ausbildung
Neben einem schulischen Teil umfasst die Fachhochschulreife auch einen berufsbezogenen Anteil. Zusätzlich zu 12 Schuljahren an einer höheren Schule, wie Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule oder Telekolleg, müssen Anwärter der Fachhochschulreife in der Regel ein ein- bzw. halbjähriges Berufspraktikum, eine abgeschlossenen Berufsausbildung oder ein Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule absolvieren.
Länderspezifische Regelungen und Voraussetzungen
Die gegenseitige Anerkennung des schulische Teils der Fachoberschule ist nicht in allen Bundesländern gegeben. Das heißt es ist nicht gesagt, dass ein Schüler mit Fachhochschulreife automatisch in jedem Bundesland an einer Fachhochschule studieren kann. In der Elf-Länder-Vereinbarung haben sich elf Bundesländer über die gegenseitige Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe geeinigt. Dazu zählen die Länder: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein.
In den einzelnen Bundesländern variieren zudem die Voraussetzungen einschlägiger beruflicher Tätigkeiten, die vor dem Antritt des Studiums zu erfüllen sind. Teilweise werden Wehr- oder Zivildienst mit angerechnet. Die Anerkennung der praktischen Vorbildung kann aber auch innerhalb der Fachhochschulen variieren. Vor der Studienwahl sollte man sich genau über die einzelnen Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Fachhochschule oder gegebenenfalls Hochschule informieren.
Die Qual der Wahl
Welcher Abschluss sich nun besser eignet ist schwer zu sagen. Der Vorteil der allgemeinen Hochschulreife liegt eindeutig in der uneingeschränkten Wahl des Studiums. Die Ausbildung an einer Fachoberschule bietet hingegen eine praktischere und berufsbezogenere Ausbildung. Für manche Studiengänge wie Medizin, Jura oder das Lehramt benötigt man allerdings die allgemeine Hochschulreife. Letztendlich muss man sich die Frage stellen ob die Ausbildung eher theoretisch und wissenschaftlich sein soll, wie es an Universitäten der Fall ist oder ob eher eine praxisorientierte und berufsbezogene Ausbildung an einer Fachhochschule in Frage kommt.
Sehr geehrte Frau Santarelli,
ich bin seit einigen Jahren „hauptberuflich“ im Bereich der Erwachsenenbildung tätig und beschäftige mich da fast ausschließlich mit dem Bereich des Hochschulzugangs (schulische Hochschulzugangsberechtigungen und der Zugang für beruflich Qualifizierte). Nach Lesen Ihres Artikels bleiben für mich jedoch einige Frage offen bzw. sind einige Darstellungen nicht wirklich glücklich gewählt.
1) Sie sprechen vom Fachabitur ohne auf die Gefahren (insbesondere in der Mehrdeutigkeit bzw. dem Bedeutungswandel) dieses inoffiziellen Begriffes einzugehen. An einigen Stellen wird nicht klar, ob Sie darunter die allgemeine Fachhochschulreife (denn als solche wird sie heute in einigen Landesgesetzen und -verordnungen verwendet) oder aber die fachgebundene Hochschulreife verstehen? Das ist hochgradig gefährlich, denn wie Sie ja weiter ausführen, handelt es sich um zwei schulische Hochschulzugangsberechtigungen mit unterschiedlichen Anschlussmöglichkeiten was ein Studium angeht!
2) Sie zählen leider lediglich drei der vier existenten schulischen HZBs auf, die zugegebenermaßen sehr selten anzutreffende fachgebundene Fachhochschulreife wird außen vor gelassen, was den Artikel halt nicht vollständig macht…
3) Im zweiten Absatz zur Studienwahl schreiben Sie: „Man kann mit einem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife an fast jeder Fachhochschule studieren (es gibt Einschränkungen durch länderspezifische Regelungen). Bei klassischen Hochschulen ist die Wahl des Studiums allerdings auf einen fachbezogenen Studiengang beschränkt. Bei der fachgebundenen Hochschulreife ist man bei der Wahl des Studiengangs hingegen immer an eine bestimmte Fachrichtung gebunden.“
Hier meine Fragen: Welche Einschränkungen gibt es konkret mit einer fachgebundenen Hochschulreife an Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen?!? Was meinen Sie damit? Was sind klassische Hochschulen, gibt es auch „nicht-klassische“?!? Dass man bei der fachgebundenen Hochschulreife immer an eine Fachrichtung gebunden ist, ist nicht korrekt!! Das gilt ausschließlich für Universitäten und gleichgestellte Hochschulen, an „Fachhochschulen“ kann mit der fachgebundenen Hochschulreife auch in anderen Fachbereichen ein Studium aufgenommen werden, da die fachgebundene Hochschulreife quasi die allgemeine Fachhochschulreife einschließt!!!
Zudem hätte meiner Meinung nach die Möglichkeit des Studiums ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, also der Zugang für beruflich Qualifizierte, Erwähnung finden können (wenn auch nur kurz).
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schlender