Nachbarschaftsstreit: Die 10 häufigsten Streitpunkte und ihre freundliche Lösung

Wer kennt das nicht: Nach einem anstrengenden Arbeitstag freut man sich auf einen ruhigen und entspannten Abend in den eigenen vier Wänden, nur um dann festzustellen, dass der werte Nachbar seinen neuen Rasenmäher auf Herz und Nieren testet. Solche Situationen kennen die meisten von uns nur zu gut. Doch was tun, wenn der Herr von nebenan jegliches Bitten in den Wind schlägt?

Egal ob Lärmbelästigung, versperrte Zugänge oder verschmutzte Hausanlagen: Im Nachbarschaftsstreit sollte man stets zuerst das offene Gespräch miteinander suchen. Zeigt das keinen Erfolg, gibt es in letzter Konsequenz den helfenden Rechtsbeistand. Doch soweit muss es nicht zwangsläufig kommen. Mit den folgenden Hinweisen bringen Sie die zehn häufigsten Meinungsverschiedenheiten zu einer friedfertigen Lösung.

Nachbarschaftsstreit: Die Top 10

1

Lärmbelästigung

Schreiende Kinder, plärrende Stereoanlagen oder andere lärmende Dinge stellen für viele Nachbarn eine absolute Zerreißprobe des eigenen Nervenkostüms dar und sind die häufigste Ursache für den Nachbarschaftsstreit. Nicht selten ist sich der Verursacher jedoch selbst nicht bewusst, wie störend respektive lärmend seine Tätigkeit ist.
Lösung
Im Normalfall reichen ein paar freundliche Worte aus, um dem Krach ein Ende zu bereiten. Wenn eine Lärmbelästigung unumgänglich ist (z.B. beim Üben eines Instruments) sollten beide Parteien feste Zeiten ausmachen, um sich auf den erhöhten Lärmpegel einstellen zu können. Auch ein Verweis auf die Hausordnung, in der sich Regelungen zur Lautstärke finden lassen sollten, kann helfen und für Einsicht sorgen. Bringt auch dies keine Besserung, kann eine Mitminderung beim Vermieter beantragt werden.
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2

Nicht erledigte Gemeinschaftsaufgaben

Gerade in Mehrfamilienhäusern oder Wohnblöcken gibt es häufig festgelegte Gemeinschaftsaufgaben, denen jeder Bewohner nachkommen muss. Nicht immer erfüllen die Nachbarn jedoch ihre Pflicht, sodass es schnell zu Streitigkeiten kommen kann.
Lösung
Nicht gleich aus der Haut fahren, wenn eine Aufgabe nicht pünktlich erledigt wurde. Kommt der Nachbar seinen Pflichten sonst nach? Dann war er vermutlich aus einem guten Grund verhindert. Ein offenes Gespräch kann Wunder wirken und zeigt, dass auch Sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Hilft das nichts, kann der Vermieter eingeschaltet werden. In der Hausordnung findet sich bei Gemeinschaftsaufgaben zudem stets eine klare Verordnung, an die sich alle Mieter halten müssen.

3

Handwerksarbeiten

Nicht nur beim Einzug sind Handwerksarbeiten unerlässlich, auch später kommt der Hammer kaum zur Ruhe. Doch es gibt gewisse Vorschriften, an die sich Nachbarn beim Bohren, Hämmern und Sägen halten müssen. So muss an Sonn- und Feiertagen prinzipiell Ruhe herrschen.
Lösung
Die goldene Regel greift auch hier: Erst reden, dann handeln. Wer umgehend mit der Tür ins Haus fällt, stößt von vornherein auf taube Ohren. Hilft ein Gespräch nichts, verhält es sich bei Handwerksarbeiten wie bei allgemeinen Problemen mit Lärm. Der Anruf bei der Polizei sollte jedoch nur im Notfall erfolgen.

4

Besetzter Parkplatz

Kaum etwas ist hinter dem Steuer nervenaufreibender als die Parkplatzsuche. Nicht selten mieten sich Autofahrer deshalb einen Stellplatz für ihr Fahrzeug. Das spart Zeit und Nerven. Doch was tun, wenn der Nachbar den Platz okkupiert hat?
Lösung
Grundsätzlich gilt: Handelt es sich nicht um einen Mietplatz, haben Sie keinen alleinigen Anspruch auf eine Abstellmöglichkeit. Wer zuerst kommt, malt zuerst. Anders verhält es sich bei persönlichen Stellplätzen, die Ihnen zur alleinigen Verfügung stehen. Zeigt der Nachbar nach einem Gespräch keine Einsicht und beansprucht die Stelle weiter für sein Auto, ist im Extremfall auch ein Abschleppen des Wagens möglich. Langfristig ist ein Parkplatzpoller aber die bessere und friedlichere Lösung.
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5

Versperrte Zugänge

Wenn das eigene „Ausfahrt freihalten“-Schild wieder einmal vom Auto des Nachbarn ignoriert wird oder die Mülltonne des Mitbewohners den Eingang versperrt, kochen die Emotionen schnell über. Doch wie so oft lautet die oberste Devise: Ruhe bewahren!
Lösung
Jeder macht mal einen Fehler und achtet nicht immer im vollen Umfang auf seine Umgebung. Fahren Sie bei versperrten Zugängen also nicht gleich aus der Haut, sondern weisen Sie ihren Nachbar höflich auf seinen Fehler hin. Die rechtlichen Optionen sind in derartigen Fällen häufig stark beschränkt. Lediglich bei starker und vorsätzlicher Behinderung essentieller Bereiche (Garagenausfahrt, Hauseingang usw.) gibt es von Gesetzeswegen Unterstützung.

6

Haustiere

In den eigenen vier Wänden will man sich geborgen fühlen – ein kläffender, aggressiver Nachbarshund erstickt derartige Gefühle jedoch schon im Keim. Doch nicht nur der „beste Freund des Menschen“ stellt die Geduld anderer häufig auf eine harte Probe: Auch andere Tiere können lautstark auf sich aufmerksam machen und so den Groll der Nachbarn auf sich ziehen. Zudem können Tier neben ihrer Lautstärke und einer möglichen Gefährdung der eigenen Gesundheit weitere Ärgernisse verursachen. Was also tun, wenn die Mitbewohner des Gegenübers die eigene Lebensqualität negativ beeinflussen?
Lösung
Bei vielen Menschen hört die Freundschaft bei den eigenen Haustieren auf. Nicht jeder sieht ein, dass der vierbeinige Freund mit seinen Lauten andere Bewohner verärgert. Wie bei allen Lärmbelästigungen hat ein Mieter auch hier gewisse Rechte, von denen er Gebrauch machen kann. Von Gesetzeswegen sind bestimmte Lärmimmissionen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.
Bei aggressiven Tieren sollten Sie zuerst den Vermieter informieren, der dann über weitere Schritte entscheiden kann.

7

Grenzüberschreitung

Der wohl „berühmteste“ Grund für den Streit zwischen Nachbarn: Der benachbarte Knallerbsenstrauch ragt über den eigenen Maschendrahtzaun in den idyllischen Garten und beeinträchtigt die Ästhetik nachhaltig. Neben solchen überzogenen Reaktionen, gibt es noch viele weitere Formen der Grenzüberschreitung, die tatsächlich eine beeinträchtigende Wirkung haben können.
Lösung
Pflanzen halten sich bekanntermaßen nicht an Grundstückgrenzen – deshalb muss dem Nachbar auch eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Überhang zu stutzen. Nur wenn diese Gelegenheit von Nebenan nicht angenommen wird und eine Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks besteht, darf selbst Hand (oder besser Gartenschere) angelegt werden.
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8

Verschmutzung der Hausanlage

Es ist mühsam genug, die eigenen vier Wände und unter Umständen zudem die gemeinsame Hausanlage sauber zu halten. Doch was tun, wenn der Nachbar nicht nur jegliche Mithilfe verweigert, sondern maßgeblich zur Verschmutzung beiträgt?
Lösung
Die Reinigung von Gemeinschaftsräumen und anderen gemeinschaftlich genutzten Teilen der Hausanlage sind im Regelfall in der Hausordnung vermerkt. Ist kein spezielles Personal dafür zuständig, obliegt die Instandhaltung den Nutzern. Sollte ein Nachbar seinen Pflichten zum wiederholten Male nicht nachkommen, ist es ratsam, den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen.

9

Geruchsbelästigung

Ein gemütlicher Abend auf dem Balkon kann schnell zur Tortur werden, wenn es sich der kettenrauchende Nachbar nebenan ebenfalls gemütlich gemacht hat und der Wind den unangenehmen Qualm in die eigene Richtung trägt.

Lösung

Gerichte berufen sich bei Streitigkeiten dieser Art auf das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“, doch auch „wertende Momente“ werden bei der Urteilsfindung mit einbezogen. Zudem gilt in vielen Bundesländern eine eigens verfasste Geruchsimmissionsrichtlinie.
Im Falle des Zigarettenrauchs stehen die Karten jedoch schlecht: Im Gegensatz zur Belästigung durch Grillqualm darf der Nachbar auf seinem Balkon rauchen, so viel er will.

10

Licht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Licht können auf zweierlei Arten erfolgen: Entweder erhält ein Nachbar zu wenig Licht durch Bäume, Sträucher oder andere Störfaktoren, oder mittels Strahler und anderer Quellen zu viel Licht.
Lösung
Wenn die Beeinträchtigung der eigenen Grundstücksnutzung nur in einem geringen Maß gegeben ist, bestehen kaum gerichtliche Möglichkeiten einer Einflussnahme. In diesem Fall hat der Betroffene die Störung zu dulden. Nur bei einer starken Beeinträchtigung ist der Nachbar verpflichtet, die Störquelle zu beseitigen.

Tipps und Hinweise

  • Wie bereits mehrfach erwähnt: Das oberste Gebot bei einem Nachbarschaftsstreit ist stets, zuerst das offene Gespräch mit der anderen Partei zu suchen. In den meisten Fällen lassen sich etwaige Störungen schnell und ohne lange Streitigkeiten beenden, die unter Umständen sogar vor Gericht enden. Bei hartnäckigen Belästigungen empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen oder auf die Hausordnung zu verweisen. Eine Anzeige sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Lösungsansätze gescheitert sind.

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