Nebenkostenabrechnung prüfen: Tipps zum Vermeiden der Betriebskostenfalle

Die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund ist oftmals ein Segen. Denn weiß der Vermieter davon, gibt er sich bei der Veranschlagung der Nebenkostenabrechnung oftmals wie von selbst viel mehr Mühe. Das kann Ihnen viel Ärger ersparen.

Nebenkosten sind solche, die dem Eigentümer durch die Nutzung der Wohnanlagen entstehen. Der Vermieter kann aber nicht alle Kosten auf den Mieter umlegen.

Es gibt warme und kalte Betriebskosten. Zu den warmen zählt beispielsweise die Heizkostenabrechnung, zu den kalten etwa die Gartenpflege, Wascheinrichtungen, Abwasser, Grundwasser, die Straßenreinigung usw.

Überprüfen Sie die Nebenkostenabrechnung, die der Vermieter oder die Vermietungsgesellschaft Ihnen vorlegt. Nicht immer müssen Sie zahlen.

Nebenkostenabrechnung prüfen: So wirds gemacht!

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Abrechnung überprüfen

Die Nebenkostenabrechnung muss übersichtlich alle Posten angeben und sich selbst erklären.

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Der Abrechnungszeitraum muss angegeben sein, ferner der Verteilerschlüssel. Zu den Verpflichtungen des Mieters dürfen die Angabe der Betriebskostenanteile und die Aufstellung der Vorauszahlungen nicht fehlen.

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Fragen Sie bei schleierhaften Abkürzungen nach, was diese bedeuten.

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Wann die Zahlung verweigern?

Wenn falsche Posten angegeben sind, müssen Sie nicht zahlen.

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Auch bei falsch berechneten Posten – Sie dürfen zur Kontrolle Einsicht in die Unterlagen verlangen – können und sollten Sie die Zahlung verweigern. In diesem Fall sollten Sie sich zur Vorgehensweise professionell beraten lassen.

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Wann muss nicht mehr gezahlt werden?

Wenn der Abrechnungszeitraum mehr als 12 Monate her ist. Ausnahme: Den Vermieter trifft nicht die Schuld an der verspäteten Benachrichtigung.

Tipps und Hinweise

  • Zur Überprüfung der Abrechnung lässt der Gesetzgeber Ihnen vier Wochen.
  • Wenn Sie eine Rückzahlung erhalten müssten, ist diese noch 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum an Sie zu entrichten.
  • Der Vermieter weiß oft nicht selbst nicht Bescheid, wenn er die Nebenkostenabrechnung von einer Gesellschaft vornehmen lässt. Die Abrechnungen können pauschalisiert und wenig durchsichtig sein.

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Eine Meinung

  1. Hallo, mein Vater ist letztes Jahr verstorben und ich habe jetzt eine Betriebkostenabrechnung für seine ein Zimmer Wohnung von 500€ erhalten. Muss ich diese zahlen? Kinder haften für ihre Eltern?

    Vielen Dank für eine Antwort, Mike

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