Der Vollrausch: Strafen und Straffreiheit laut StGB

Der Vollrausch als Straftat ist im deutschen Recht einer der älteren Paragraphen. Er existierte schon bei der Aufstellung des Strafgesetzbuches 1871. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt den Vollrausch als Straftatbestand unter dem Paragraphen §323a.

Doch Niemand muss Angst haben, wegen eines Gelages oder eines entsprechenden Absturzes vom Staatsanwalt behelligt zu werden. Die Strafe für den Vollrausch kommt nur in Betracht, wenn in einem solchen Zustand eine Straftat begangen wird.

Vollrausch laut StGB

Der Vollrausch in seiner strafbaren Variante ist ein vorsätzlich herbeigeführter Rauschzustand. Dabei nennt das Gesetz explizit den Rausch durch alkoholische Getränke, schließt aber eine Berauschung durch andere Mittel nicht aus.

Eine konkretes Quantum an Alkohol oder einen genauen Blutalkoholwert wird vom StGB jedoch nicht fetsgeschrieben. Vor Gericht befindet für gewöhnlich ein Gutachter über die Schuldfähigkeit eines Angeklagten beziehungsweise über die Auswirkungen des Rausches auf dessen Persönlichkeit.

Taten im Vollrausch und deren Ahndung

Der Vollrausch macht den Delinquenten schuldunfähig für begangene Straftaten. Er darf für diese Straftaten nicht strafrechtlich belangt werden. Um zu verhindern, dass der Delinquent aber gänzlich straffrei ausgeht oder sich absichtlich in einen Rauschzustand zur Begehung einer Straftat versetzt, wird der Vollrausch bestraft.

Wichtig ist neben der Vorsätzlichkeit, dass der Rausch nie schwerer bestraft werden kann, als die begangene Straftat selbst. Das bedeutet, auch wem Alkohol eingeflößt wurde, oder wer glaubhaft unabsichtlich in den Zustand versetzt wurde, bleibt straffrei. Die Höchststrafe für Vollrausch liegt in Deutschland bei fünf Jahren Freiheitsentzug.

Die Regelungen zum Vollrausch haben nichts gemein mit dem Fahren unter Alkoholeinfluss. Dies ist eine eigenständige Straftat. Egal, ob dann Vollrausch oder nicht – wer sich alkoholisiert hinter das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt, verliert den Führerschein.

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