Beim Beauftragen einer Detektei ist nicht alles erlaubt. Gerade die Bereiche des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtes dürfen nicht übertreten werden. Da ein Detektiv keine staatliche Lizenz hat und lediglich nach den sogenannten Jedermannsrechten handeln darf, ergibt sich für ihn keine besondere, rechtliche Situation – was der Auftraggeber beachten sollte, wenn er die Leistungen in Anspruch nehmen möchte.
Wenn man eine Detektei beauftragt, sollte man darauf achten, was ihr erlaubt ist
Wenn man herausfinden möchte, was eine Detektei darf und was nicht, muss man zuerst zwischen den verschiedenen Arten von Detektiven unterscheiden. Ein Kaufhausdetektiv zum Beispiel ist vom Warenhaus angestellt, um das Objekt zu bewachen, weshalb sie hierfür auch eine Genehmigung benötigen.
Das Hauptaufgabenfeld eines Privatdetektivs hingegen ist bei solchen Angelegenheiten zu finden, bei denen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln kann oder will: Der private Bereich von Familien-, Erbschafts-, Unterhalts- oder vor allem auch Partnerschaftsstreitigkeiten wird durch die Observation und das Sammeln von Beweisen abgedeckt.
Ein Wirtschaftsdetektiv wird von einem Unternehmen beauftragt, um herauszufinden, ob sich Mitarbeiter korrekt verhalten oder Konkurrenten keine unerlaubten Maßnahmen ergreifen. Allen Detektivarten ist aber gemein, dass sie bei der Ausübung ihres Auftrages selbst nicht illegal handeln dürfen und es muss ein ernsthafter Verdacht vorliegen, bevor sie überhaupt tätig werden dürfen.
Privatdetektive genießen keine Sonderrechte bei ihren Ermittlungen
Da auch die Mitarbeiter einer Detektei Normalbürger ohne Sonderrechte sind, dürfen sie in ihrem Job genauso wenig wie andere in die Privatsphäre oder in die Intimsphäre eindringen. Also sind Fotos, die nicht auf offener Straße gemacht werden, Mikrophone und Abhöranlagen am Telefon einem Detektiv nicht gestattet. Auch das Eindringen in fremde Wohnungen ist untersagt.
Natürlich dürfen Detektive auch nicht handgreiflich werden (außer in Notwehr) oder Verdächtige festnehmen (mit der Ausnahme der Jedermann-Festnahme). Bei Wirtschaftsdetektiven jedoch gibt es sehr wohl die Möglichkeit, am Arbeitsplatz der observierten Person Videoaufnahmen und Fotos zu machen und Taschen zu durchsuchen, wenn dies angebracht ist.
Natürlich sollte man bevor man einen Detektiv aufsucht, sich erst einmal informieren, was es für welche gibt und was die Kennzeichen eines guten Detektivbüros sind. In einem Vorgespräch sollte dann aber klar werden, ob das Büro einem taugt oder nicht. Vor allem sollte auf absolute Diskretion und Verschwiegenheit achten.
Es gibt in der Branche viele schwarze Schafe, jedoch würde ich aus Kostengründen dazu raten eine örtliche Detektei zu finden. Große Unternehmen neigen dazu hohe Preise zu nehmen, um diese Aufträge wiederum an die örtlichen weiterzuverkaufen.
die Preise schwanken ganz beträchtlich jedoch wenn man ein gutes Ergebnis erhält sollte es einem wert sein eine gute Detektei zu beauftragen
Sehr geehrte Damen und Herren,Detektive genießen sicher keine Sonderrechte bei ihren Ermittlungen. Wer jedoch seine Rechte kennt wird feststellen, daß die Möglichkeiten weiter gestaffelt sind, als im ersten Moment anzunehmen ist.Zunächst ist, sofern Dritte von den Ermittlungen betroffen sind und weil ein Eingriff in deren Rechte bevorsteht eine Interessensabwägung Klient / Betroffener vorzunehmen. So kann es, nicht wie im Artikel angegeben durchaus erlaubt sein z. B. zur Aufdeckung eines Mitarbeiterdiebstahl verdeckte Videoaufnahmen anzufertigen. Auch ist die Jedermanns-Festnahme nicht die einzige Möglichkeit zur vorläufigen Festnahme einer Person. Ebenso kann eine vorläufige Festnahme im Rahmen des § 229 BGB Selbsthilfe erfolgen, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen.Zum Thema Preis sehe man sich doch einfach die Werkstattpreis der Autofirmen an. Für unter 50 €/ Std. wird es kaum Leistungen einer Vertragswerkstatt geben. So auch in diesem Gewerbe: Wer erstklassige Arbeit in einem anspruchsvollen Umfeld erwartet, muß mit einem entsprechenden Honorar rechnen.
Sehr schöner geschriebener Artikel! Es ist gut das sich „Detektive“ sich an die geltenden Gesetze halten müssen. Schade wenn die sog. schwarzen Schafe sich nicht daran halten. Man sollte sich am besten vorher im Internet informieren, ob eine Detektei seriös arbeitet oder nicht und ob sie vom Preis her in Ordnung ist.