Für viele ältere Menschen ist die Angst vor dem Verlieren der Unabhängigkeit der wichtigste Grund, warum sie Seniorenheime stringent ablehnen. Dabei ist das nicht der einzige Weg, um den Ansprüchen und Bedürfnissen zu genügen, die das Alter mit sich bringt.
Seniorenwohnung – sicheres Wohnen mit Komfort
Die Voraussetzungen einer ordentlichen Seniorenwohnung sind Fahrstühle, freie (ebene) Zugänge zu Parkplätzen, Rampen für Fahrstühle und innerhalb der Wohnung darf es keine Schwellen oder Stufen geben. Platz für Wende- und Abstellmöglichkeiten von Gehhilfen und Rollstühlen sollte außerdem nicht nur im Flur, sondern in der ganzen Wohnung zur Verfügung stehen.
Im Badezimmer sollte es möglichst genügend Platz für Halte- und Sitzmöglichkeiten geben, wobei eine Sitzdusche immer einer Badewanne vor zu ziehen ist (die besonders im höheren Alter umständlich und gefährlich sein kann). Außerdem sollte die Dusche auf gleicher Ebene mit dem Fußboden liegen und aufgrund der Rutschgefahr gefliest sein.
Natürlich sollte eine gut ausgestattete Seniorenwohnung eine Sprechanlage und ein Notrufsystem haben (bei medizinischen Notfällen wird daraufhin ein Pfleger aus dem Haus alarmiert).
Tipp: Nur weil Seniorenwohnung drauf steht, muss sie noch lange nicht den Formalitäten entsprechen, notieren Sie sich also vorher, welche notwendigen Ansprüche Sie haben und kontrollieren Sie, ob diese auch vorhanden sind.
So findet man die passende Seniorenwohnung
Sucht man unabhängig eine Seniorenwohnung wird man schnell bei diversen Immobilienfirmen fündig. Da der Bedarf immer mehr wächst, wird auch das Angebot immer reizvoller. Dabei gelten die für geförderte Wohnungen fest gelegten Anforderungen meistens nicht, der Preis ist jedoch generell höher.
Für öffentlich geförderte Wohnungen gibt es ein Mindestalter von 59/60 Jahren, wobei in besonderen Fällen auch Ausnahmen gemacht werden, wenn der Bedarf an einer Wohnung begründet werden kann. Zusammen mit einem Wohnberechtigungsschein und einem max. Nettoeinkommen pro Jahr kann man eine Seniorenwohnung in den meisten Städten beantragen.
Tipp: Liegt bei Hartz IV eine Wohnung vor, die die max. Mietzuschüsse übersteigt, können Sie eine Aufstockung beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie a.) auf diese Art der Wohnung aus gesundheitlichen Gründen angewiesen sind und b.) es keine günstigeren ähnlichen Wohnungen in der Umgebung gibt.