Mutterschaftsgeld: Antrag und Berechnung

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann dafür bereits in der Schwangerschaft gestellt werden. Bekanntlich mahlen die deutschen Ämtermühlen ein wenig langsamer und wer keine finanziellen Lücken verursachen will tut gut daran, sich frühzeitig um den Zuschuss für Mütter zu kümmern.

Antrag auf Mutterschaftsgeld

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist online möglich, kann aber auch direkt bei der Mutterschaftsgeldstelle gemacht werden. Mutterschaftsgeld bekommt, wer eine Baby erwartet oder es bereits bekommen hat, privat- oder familienversichert ist, über die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt versichert oder in einem Arbeitsverhältnis ist.

Das gilt unter gewissen Beschränkungen auch für geringfügige Verdienste. Dennoch steht nicht jedem das Geld zu, denn es richtet sich zuvorderst an Frauen, die nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen unterstützt werden. Ob Sie ein Recht auf Mutterschaftsgeld haben, erfahren sie beim Bundesversicherungsamt Abteilung Mutterschaftsgeldstelle.

Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes erfolgt beim Amt, wenn alle nötigen Unterlagen angekommen sind (Antragsformular, eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin, eine Bescheinigung des Arbeitgebers und Sonderbescheinigungen im Falle einer privaten Krankenversicherung oder auch bei einer Frühgeburt. Die Höhe des Mutterschaftsgeld richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren, ist jedoch auf 210 € begrenzt. Wer den Zuschuss für das Baby beantragt sollte auch gleich das Elterngeld beantragen. Dies erhält man bei den zuständigen Stellen des Bundeslandes.

Für mehr Informationen:

Bundesversicherungsamt
– Mutterschaftsgeldstelle –
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

Fax: 0228/619-1877
Hotline (0228/619 1888) tgl. von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

mutterschaftsgeldstelle@bva.de

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