Seniorenbetten und Pflegebetten: Wo liegt der Unterschied?

Seniorenbetten und Pflegebetten sind nicht unbedingt das Gleiche, auch wenn es die eine oder andere Schnittmenge bei ihnen gibt. Seniorenbetten sind darauf ausgerichtet, älteren Mitmenschen ein bequemes Nachtlager zu bieten, bei dem sowohl das Liegen als auch Aufstehen und Zubettgehen erleichtert und dem Alter entsprechend gestaltet wird.

Pflegebetten hingegen sind spezielle Anfertigungen, bei denen nicht nur auf den Komfort geachtet wird, sondern vor allem auch darauf, dass das Pflegepersonal optimal bei der Lagerung, der Verpflegung oder der Wundversorgung mit den Patienten arbeiten können.

Seniorenbetten: Komfort im Alter

Betten für Senioren zeichnen sich oftmals dadurch aus, dass sie eine Höhe haben, die den Einstieg erleichtert und mit weiteren Utensilien, wie Nachtschränkchen beispielsweise, erweitert werden können, um den nächtlichen Komfort zu sichern. Sie sollten nicht zu hart und nicht zu weich sein, um die Gelenke, Knochen und Muskeln zu schonen und mögliche körperliche Beschwerden nicht zu fördern oder gar zu verschlimmern.

Der Aufbau von Pflegebetten folgt den Prinzipien, Patienten nicht nur einen angenehmen Schlaf zu ermöglichen, sondern auch, dem Krankheitsbild angemessen, die Lagerung durch das Pflegepersonal und den Heilungsprozess zu unterstützen. Hierzu gehören die verstellbare Liegefläche, im Ganzen und als Winkelverstellbarkeit in mehreren Abschnitten, eine Aufrichthilfe und die Mobilität des Bettes selbst. Auch Seitengitter, die das Herausfallen des Patienten verhindern sollen, und mögliche Fixierungsvorrichtungens sind Teil einesBettes für die Seniorenpflege.

Pflegebetten: Hilfe bei Bettlägerigkeit

Die Matratze ist von enormer Wichtigkeit, denn auch sie muss auf die jeweiligen Verhältnisse und den Zustand der Patienten abgestimmt sein, damit sich diese nicht wundliegen oder eine gänzlich neue Krankheit durch das Liegen bekommen.

Beide Formen von Spezialbetten können ausgesprochen teuer sein. Allerdings sind die gesetzlichen Krankenkassen zumindest dazu verpflichtet, Pflegebetten zur Verfügung zu stellen, die im Fünften Buch und/oder Elften Buch des Sozialgesetzbuches (siehe „Weiterführende Links“) und den zugehörigen Verzeichnissen gelistet sind, wenn ihre Anwendung notwendig wird.

Weiterführende Links:

http://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS?SORT=T05&State=340&Db=0&SUC=Pflegebett&OptDisp=false&Index=-1&Reset=0/

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

3 Meinungen

  1. Ich habe vor kurzem gelesen, dass Seniorenbetten eine Höhe von mind. 50 cm haben sollten. Ist das richtig? Lieben Gruß

  2. Ich habe vor kurzem gelesen, dass Seniorenbetten eine Höhe von mind. 50 cm haben sollten. Ist das richtig? Lieben Gruß

  3. old but gold .. hat nix von seinem Glanz eingebüßt der Artikel!

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