Leben und Wohnen in Wiesbaden: Versteigert werden ganze Grundstücke und Wohnungen, aber auch Teilgrundstücke wie Park- und Stellplätze. „Schnäppchen“ für nur 7.000 € findet man ebenso wie Hotelräume für eine knappe Million.
Das Amtsgericht Wiesbaden und andere Portale für Zwangsversteigerungen in Wiesbaden
Zwangsversteigerung.de versteht sich als Vermittler, der Versteigerungen allen beteiligten Parteien – Banken, Stadt, Bieter – erleichtern will. Die Seite sammelt alle Versteigerungen bundesweit.
Zwangsversteigerung.eu bezieht die Daten aller Versteigerungen in Deutschland von den Amtsgerichten und präsentiert sie auf einer Landkarte. Praktisch ist, dass man die Karte per Schieberegler nach Preisniveau durchforsten kann. Für das Betrachten der PDF-Anhänge benötigt man allerdings einen kostenpflichtigen Account.
Das ZVG-Portal ist das offizielle Portal der Landesjustizverwaltungen, das die Versteigerungen der Amtsgerichte – darunter auch das Amtsgericht Wiesbaden – zur öffentlichen Einsicht anbietet. Von hier stammen alle Informationen, die auf den anderen obigen Seiten zusammengetragen und neu arrangiert oder mit Zusatzfunktionen versehen sind.
Wirklich empfehlenswert ist für Zwangsversteigerungen in Wiesbaden und anderswo nur das ZVG-Portal – für die Objektvorschau und Dokumente etwa, die auf den Seiten der Landesjustizverwaltungen kostenlos einsehbar sind, verlangen andere Portale Gebühren.
Zwangsversteigerung.de gibt auch die Information zu Versteigerungsterminen nur in einem Veranstaltungskalender heraus, für den bei Bestellung 18 € zu entrichten sind. Die anderen Portale bieten zwar eine schönere Übersicht, limitieren und „verzollen“ aber Informationen, die im Internet auch kostenlos abrufbar sind.
Termine und Orte von Zwangsversteigerungen
Über diese Suchmaschinen erfährt man, wo und wann die Zwangsversteigerungen in Wiesbaden stattfinden. Zu jedem Aktenzeichen sind Adresse und geplanter Zeitpunkt der Versteigerung angegeben. Einen Tag vor der Versteigerung sollte man stets nachsehen, ob es Terminänderungen gegeben hat.
Das Gericht vermittelt keine Besichtigungen. Bei den Versteigerungen hat man quasi die Katze im Sack zu kaufen. Einziges Infomaterial sind die Bilder und Exposees, die als Anhang unter den Suchmaschinenergebnissen stehen.
Gebote können nur bei der Versteigerung vor Ort aufgegeben werden. Für die Teilnahme muss man den Personalausweis mitbringen oder eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht bzw. einen beglaubigten, aktuellen Handlesregisterauszug, falls man für eine nicht anwesende Person oder Firma bietet.
Die einen verlangen Geld für Informationen. Die anderen stellen Informationen bereit, jedoch in begrenztem Umfang und mit eingeschränkten Funktionen. Und wieder andere bieten umfangreiche Infos und stellen diese sogar noch in zeitgemäßer und mit wichtigen Features versehenen Form dar, wie sie auch bei Zwangsversteigerungen sein sollten: schließlich sprechen wir hierbei von IMMOBILIEN. In der Praxis kann das man das dann z. B. auf http://www.versteigerungspool.de anschauen.
Manche Amtsgerichte gehen sogar den Weg und beauftragen einen Dienstleister, der für Sie die Infos direkt zu den Immobilieninteressenten bringt: in die großen Immobilienportale – zum kostenlosen Anschauen aller relevanten Informationen, versteht sich von selbst! Im Sinne eine besseren Versteigerungserlöses, zum Wohle von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen. Mehr Geld in der Kasse des einen und weniger Schulden auf der Seite des anderen.