Zu schnell gefahren? Messtoleranz & Punktesystem

Viele Autofahrer fahren regelmäßig zu schnell. Manchmal wird die erlaubte Geschwindigkeit bewusst überschritten, um einen dringenden Termin wahrzunehmen, oder aus Unachtsamkeit wird ein Verkehrsschild übersehen. Wenn dann ein kurzer Blitz wahrgenommen wird oder der freundliche Polizeibeamte mit der Winkerkelle am Straßenrand steht, wird es teuer.

Messtoleranz ist Abhängig von der Messmethode

Der erste Blick des Fahrers gilt in diesem Moment der Geschwindigkeitsanzeige des Fahrzeugs. Doch diese ist bereits mit einer Toleranz versehen, d.h. Sie fahren immer etwas langsamer als der Tacho anzeigt. Weiterhin wird bei Geschwindigkeitsmessung eine Messtoleranz abgezogen. Dies soll Fehler durch das Gerät oder der Bediener, die die Messgenauigkeit verringern, ausgleichen. Dabei ist die abgezogene Geschwindigkeit abhängig von der Messmethode und der Geschwindigkeit. Bei stehenden Messgeräten wird bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h drei km/h abgezogen. Bei einer Messung von mehr als 100 km/h werden drei Prozent von der Messung abgerechnet. Falls die Geschwindigkeitsmessung mit einem nachfahrenden Auto erfolgt, ist die Berechnung der Toleranz abhängig von der Ausstattung des Polizeifahrzeugs. Es wird jedoch immer 5% bzw. 5 km/h abgezogen. Wenn nur ein geeichter Fahrzeugschreiber benutzt wird sind es 10%, bei einem normalen Fahrzeug ohne geeichten Tacho sogar bis zu 20%.

Vorgesehene Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen

Die Strafen bei überhöhter Geschwindigkeit sind im Bußgeldkatalog festgeschrieben. Dabei wird unterschieden zwischen außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften.

Bußgeld innerhalb geschlossener Ortschaften:
– bis 10 km/h 15EUR
– bis 15 km/h 25EUR
– bis 20 km/h 35EUR
– bis 25 km/h 80EUR
– bis 30 km/h 100EUR
– bis 40 km/h 160EUR
– bis 50 km/h 200EUR
– bis 60 km/h 280EUR
– bis 70 km/h 480EUR
– mehr als 70 km/h 680EUR

Bußgeld außerhalb geschlossener Ortschaften:
– bis 10 km/h 10EUR
– bis 15 km/h 20EUR
– bis 20 km/h 30EUR
– bis 25 km/h 70EUR
– bis 30 km/h 80EUR
– bis 40 km/h 120EUR
– bis 50 km/h 160EUR
– bis 60 km/h 240EUR
– bis 70 km/h 440EUR
– mehr als 70 km/h 600EUR

Neben den empfindlichen Geldstrafen kann der Autofahrer durch Punkte in Flensburg und einem Fahrverbot bestraft werden, wobei es einen Punkt ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h gibt.

Punkte außerhalb geschlossener Ortschaften:
– 1 Pkt. 21-25 km/h
– 3 Pkt. 26-50 km/h
– 4 Pkt. ab mehr als 50 km/h

Punkte innerhalb geschlossener Ortschaften
– 1 Pkt. 21-25 km/h
– 3 Pkt. 26 -40 km/h
– 4 Pkt. ab mehr als 50 km/h

Auf Abzug der Toleranz bestehen

Immer wieder kommt es vor, dass die Polizei bei Kontrollen bei denen der Fahrer aus dem fließenden Verkehr geholt wird, nicht die Messtoleranz abzieht. Der Betroffene sollte auf den Abzug der Messungenauigkeit verlangen oder ansonsten die Zahlung an Ort und Stelle verweigern. Dadurch ein Einspruch gegen den Bußgeldbeschein erleichtert wird. Denn wie aus den Tabellen hervorgeht, können drei km/h mehr oder weniger finanziell einen großen Unterschied machen.

Redaktionelle Anmerkung:

Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht und Geschwindigkeitsüberschreitung findet man auch unter dem folgenden Link: geschwindigkeitsueberschreitung.net

 

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