Zollbestimmungen und Reiseinformationen für Marokko

Bevor man sich den Sehenswürdigkeiten zwischen Atlas und Agadir widmet, halten die Zollbestimmungen in Marokko einige Einschränkungen bei der Einfuhr von bestimmten Gegenständen und Gebrauchsgütern, bereit:

  • 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 400 Gramm Tabak
  • 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein
  • ungefähr 5 Gramm Parfüm
  • Nahrungsmittel/Reiseproviant, so sie im Flugzeug zugelassen sind,

können zollfrei mitgeführt werden, ausdrücklich verboten sind nur Funkgeräte.

Worauf man bei den Zollbestimmungen in Marokko achten muss

Die Zollbestimmungen in Marokko listen darüber hinaus noch weitere Dinge auf, die ebenfalls zollfrei eingeführt werden dürfen. So werden Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel und Schmuck als Gegenstände des persönlichen Bedarfs geführt.

Diese werden durch solche Bedarfsgegenstände ergänzt, die nur eingeführt werden dürfen, wenn man sie auch wieder ausführt:

  • Eine Fotokamera und die dazugehörigen Filme
  • Eine Videokamera mit Leerkassetten/Speichermedien
  • Ein Radio
  • Ein tragbares Musikinstrument
  • Ein Walkman oder mp3-Player
  • Eine Reise-Schreibmaschine,
  • Ein Fernglas,
  • Sportausrüstung und kleinere Artikel fürs Camping

Auch einen tragbaren Fernseher darf man mitnehmen, muss ihn aber beim Zoll angeben. Die Deklaration wird im Reisepass vermerkt und eine Zollhinterlegung kann gefordert werden. Die Campingutensilien müssen aufgelistet und vorgelegt werden.

Reiseinformationen für Marokko vom Auswärtigen Amt

Neben dem, was man in jedem Reiseführer lesen kann, stellt das Auswärtige Amt immer aktuell Reise- und Sicherheitshinweise zur Verfügung, die als Reiseinformationen für Marokko nützliche Tipps, aber auch Warnungen beinhalten.

So wird derzeit vor erhöhten Anschlags- und Entführungsrisiken durch islamistischen Terrorismus und kriminelle Banden gewarnt und davon abgeraten, auf eigene Faust entlegene Gegenden in der Sahara zu erkunden, wo es keine Polizei und kein Militär gibt.

 

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