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Unfallflucht und die rechtlichen Folgen

Unfallflucht (eigentlich: Fahrerflucht) ist im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" geregelt. Die möglichen Folgen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Welche verschiedenen Fälle gibt es?

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