Wie gut kennen Sie sich mit Ihrer Girocard wirklich aus?

Tagtäglichen benutzen die Deutschen ihre EC-Karte. Doch nur ein Bruchteil weiß, welche Bedeutungen die unterschiedlichen Symbole darauf haben. Vor allem eine Frage ist verwirrend: Soll das Geld nach dem elektronischen Bezahlen per Girocard, Maestro oder VPay abgebucht werden? Seit etwa einem Jahr haben Nutzer diese Wahlfreiheit, die von der EU-Kommission festgelegt wurde. Doch welchen Nutzen bringt eine derartige Änderung und wer nutzt sie eigentlich?

EU-Verordnung sorgt für Wahlfreiheit

Die EU-Verordnung über „Interbankenentgelt für kartengebundene Zahlungsvorgänge“ gibt Verbrauchern seit eineinhalb Jahren die Möglichkeit, beim elektronischen Bezahlen auszuwählen, über welches Unternehmen sie die Zahlung abwickeln möchten. Denn: Auf den neuen Zahlungskarten sind die Systeme mehrerer Anbieter hinterlegt, was viele nicht wissen. Führend in Deutschland ist die Girocard, die bis 2007 EC-Karte hieß. Deutschlandweit sind über 100 Millionen Girocards im Umlauf. Auf vielen dieser Karten findet sich zusätzlich das Maestro-Logo, eine Marke des Kreditkartenriesen Mastercard, oder VPay, das zum Mastercard-Konkurrenten Visa gehört. Ähnlich ist es in anderen Staaten der Europäischen Union. Und nun dürfen Sie entscheiden, welches dieser Unternehmen die Zahlung abwickeln soll. Während es dür den Kunden kaum einen Unterschied macht, ist es eher eine ENtscheidun dahingehend, welche Marke begünstigt werden soll. Am Ende hat aber auch der Einzelhändler die Möglichkeit die Marke nochmals zu begünstigen, damit die Kosten gering bleiben, so die EU.

Die Mehrheit wird auf die Wahlmöglichkeit verzichten

Die Händler haben – in Absprache mit den Kassennetzwerk-Betreibern – Lösungen erarbeitet: Diese entsprechen einerseits der Vorschrift, andererseits verhindern sie aber, dass sich lange Schlangen an den Kassen bilden, da das Verfahren zu kompliziert wird. „Nur wenige Kunden möchten eine Auswahl. Sie möchten die Ware bezahlen. All jene, die tatsächlich eine Auswahl treffen möchten, müssen im Vorfeld die Auswahltaste am Bezahlterminal bestätigen“, sagte Binnebößel vor einem Jahr. 99 Prozent, so Binnebößel, werden aber auf die Wahlfreiheit verzichten. Dies kann nach aktuellen Beobachttungen bestätigt werden.

Aber mal ehrlich: Ihnen als Kunde kann es eigentlich völlig egal sein, welcher Dienst eingeschaltet wird bzw. wurde. Die entsprechenden Gebühren zahlt der Händler. Kreditkarten betrifft die EU-Verordnung zudem noch nicht. Hier können die Händler weiterhin selbst bestimmen, welcher Dienst die Zahlung abwickelt.

Foto: Thinkstockphotos, iStock, 466094499, AndreyPopov

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