Werden türkische Regierungsauftritte in Deutschland verboten?

Der Streit um Auftritte türkischer Politiker in Deutschland ist heikel und bedarf einer politischen Entscheidung. Dabei untersagt ein türkisches Wahlgesetz von 2008 den Wahlkampf in geschlossenen Räumen im Ausland.


Und auch die Bunderegierung kann die Wahlkampf-Auftritte der türkischen Regierungsmitglieder in Deutschland verbieten. Dies stellten die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts heute klar, ohne dabei ein Verbot auszusprechen. Sie erklärten, dass weder unser Grundgesetz, noch das Völkerrecht ausländischen Regierungsmitgliedern ein Recht gebe in Deutschland amtliche Funktionen auszuüben. Im Gegenteil: Im Artikel 94/A des türkischen Gesetzes heißt es „Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.“ Dieses Gesetz habe die Partei um Staatpräsiden Recep Erdogan AKP 2008 selbst eingeführt.

Dennoch: In Deutschland wolle man vorerst kein Einreiseverbot aussprechen. Regierungssprecherin Ulrike Demmer sagte dazu: „Was wir von anderen einfordern, sollten wir eben selber leben.“

Vorwurf von Nazi-Praktiken

Der Streit um den türkischen Wahlkampf in Deutschland schaukelte sich aber vor allem wegen der Nazi-Vorwürfe türkischer Politiker gegenüber Deutschland hoch. Vor fünf Tagen hatte Erdogan Deutschland „Nazi-Praktiken“ vorgeworfen, die aus seinem Stab später mehrfach wiederholt wurden. Bundesaußenminister Sigmar Gabriel äußerte sich am Mittwoch in Berlin zu den Vorwürfen: „Es gibt Grenzen, die man nicht überschreiten darf.“

Bislang gab es bereits in Hamburg einen Wahlkampfauftritt vom türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu, der wegen des nationalistischen Wolfsgrußes negatives Aufsehen erregte. Noch aber habe man in Deutschland der türkischen Regierung kein politisches Auftrittsverbot erteilt. Laut des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts wäre das aber möglich. Wichtig ist nur, dass bald eine Entscheidung getroffen wird und man nicht länger die Länder mit der Entscheidung alleine ließe, ob sie einen geeigneten Raum für die Auftritte bereitstellten.

Hintergrund des in Deutschland stattfindenden Wahlkampfs der Türkei sind die 1,4 Millionen in Deutschland lebenden Wahlberechtigten Türken. Es geht um eine umstrittene Verfassungsreform, über die am 16. April per Referendum abgestimmt werden soll. Mit dieser Reform möchte Präsident Recep Erdogan seine Machtbefugnisse weiter massiv ausweiten.

Foto: Fotolia, 9032429, Farbzauber

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