Es gibt nicht DIE staatliche Förderung. Leider passt nicht jede Förderung auf jede Situation. Aus diesem Grunde möchte ich kurz auf die wichtigsten Förderungen und die Arten, einen Förderungsantrag zu stellen, eingehen.
staatliche Förderung: So wirds gemacht!
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Riesterförderung
Riesteranspruch hat jeder Mensch mit rentenversicherungspflichtigem Einkommen, außerdem alle Beamten und viele weitere Personen. Die Förderung bemisst sich am rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbrutto und beträgt 4% des Vorjahresbruttos abzüglich der Zulagen. Die Zulagen betragen 154 € pro Berechtigten zuzüglich 185 € je vor 2008 geborenem Kind und 300 € für ab 2008 geborene Kinder. Außerdem gibt es hier einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 €, wenn ein Vertrag vor dem vollendeten 25. Lebensjahr abgeschlossen wird. Die erhaltenen Zulagen fließen dann automatisch in den Riestervertrag. Es ist außerdem möglich, eine Steuerersparnis auf die Beiträge zu erhalten. Diese gibt es immer dann, wenn die Steuerersparnis durch die Beiträge höher als die Zulagen ist. Beantragt wird die staatliche Förderung in Form von Zulagen über einen Förderantrag der Versicherungsgesellschaft. Die Frist zur Beantragung beträgt 4 Jahre. Zur Vereinfachung ist hier aber auch ein Dauerzulagenantrag möglich. In diesem Fall beantragt die Gesellschaft selbst jährlich die Zulagen. Der Förderberechtigte muss dann nur noch tätig werden, wenn sich die Lebensumstände ändern (z.B. wenn ein Kind nicht mehr gefördert wird oder aber ein Kind hinzukommt).
Die Steuerersparnis selbst wird übrigens über die Steuererklärung beantragt.
Die Steuerersparnis selbst wird übrigens über die Steuererklärung beantragt.
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Arbeitnehmersparzulagen
Anspruch auf die staatliche Förderung der Arbeitnehmersparzulage hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer. Der Förderberechtigte lässt hier einfach über seinen Arbeitgeber Beiträge in einen Bausparvertrag oder Fondssparplan fließen. Wichtig ist hierbei, dass die Beiträge nicht über den Lohn ausgezahlt werden, sondern wirklich direkt vom Konto des Arbeitgebers überwiesen werden. Die Förderung beträgt 9 % der Beiträge (maximal 470 €) bei Bausparverträgen und 20 % (maximal 400 €) bei Fondssparplänen. Beantrag wird die Arbeitnehmersparzulage durch Abgabe der Steuererklärung. Die Förderung wird dann regelmäßig nach 7 Jahren auf das Konto des Berechtigten ausgezahlt.
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Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie wird gewährt für Beiträge, die in einen Bausparvertrag fließen. Dabei erhält der Förderberechtigte eine Förderung in Höhe von 8,8 % auf maximal 512 €. Die Wohnungsbauprämie wird dann über einen Zulagenantrag der Bausparkasse jährlich beantragt. Die Frist hierfür beträgt seit dem Bürgerentlastungsgesetz ebenfalls 4 Jahre. Die Wohnungsbauprämie muss grundsätzlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und geht verloren, wenn man den Bausparvertrag förderschädlich verwendet. Hier gibt es Ausnahmen. So kann zum Beispiel jeder, der einen Bausparvertrag vor dem vollendeten 25. Lebensjahr abschließt, Wohnungsbauprämien auch für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.
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Sonstige
Es gibt noch viele viele weitere Fördermöglichkeiten. So gibt es Förderungen für betriebliche Altersvorsorge, Wohnriester für Häuslebauer, Gründungszuschüsse und Einstiegsgelder für Gründungswillige, Steuervergünstigungen für bestimmte Investitionen, Kindergelder, vergünstigte KFW Darlehen, Vergünstigungen im Meisterbafög für die Erlangung von Meister oder Fachwirtgraden, Förderungen durch den ESF, und mehr. Hier sollte sich jeder, bevor er größere Investitionen tätigen möchte, mit Fachleuten zusammensetzen und prüfen lassen, welche Förderungen für die spezifische Situation am günstigsten ist.
Ein sehr schöner und sachlicher Artikel, der leicht verständlich durch den Paragraphenwald hilft. Gut zu wissen, dass es noch seriöse Versicherungsberater gibt, die sich mit der Thematik der Staatlichenförderung ausführlich auseinandersetzen, um den Kunden richtig zu beraten.