Weihnachtshopping: Ihre Rechte bei der Post

Zur Weihnachtszeit haben Post- und Paketdienste besonders viel zu tun – und immer wieder gibt es für uns Empfänger und Sender Ärger. Welche Rechte haben Absender und Empfänger, wenn etwas schief läuft? Wir präsentieren die wichtigsten Fakten.

Wer bekommt mein Paket, wenn ich nicht da bin?

Oft geben Paketzusteller die Lieferung bei einem Nachbarn ab, wenn sie beim Empfänger niemanden antreffen. Das ist in der Regel kein Problem, denn die meisten Paketdienste behalten sich diese Möglichkeit in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Allerdings muss der Zusteller den Empfänger darüber informieren – mit einer gut leserlichen Karte. Wenn der Empfänger damit nicht einverstanden ist, muss er mit dem Paketdienst vorab vereinbaren, dass das nichtzustellbare Paket etwa bei einem Wunschnachbarn oder in einem bestimmten Paketshop abgegeben wird. Die Pakete vor der Haustür, Garage oder Terrasse abzulegen, ist nur erlaubt, wenn der Empfänger dem vorab schriftlich zugestimmt und einen Ablageort vereinbart hat. Ohne Einverständnis des Empfängers dürfen Paketboten Ihre Pakete dort nicht abstellen.

Sind meine Sendungen versichert?

Vor allem beim Versand von teuren Geschenken ergibt ein entsprechender Versicherungsschutz Sinn. Bei Paketen ersetzen fast alle großen Anbieter Waren bis zu einem Wert von 500 €. Besonders wertvolle Sendungen können oft gegen Aufpreis gesondert versichert werden.

Geht bei der Zustellung etwas zu Bruch, muss der Paketdienst den Schaden ersetzen. Sind schon an der Verpackung Dellen oder Löcher zu erkennen, sollte der Empfänger die Annahme verweigern. Denn mit seiner Unterschrift quittiert er sonst die ordnungsmäßige Lieferung zur Zeit der Übergabe. Ist der Schaden von außen nicht zu sehen, kann der Empfänger den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist melden. Ein Formular für die Schadensmeldung gibt es online. Dieses muss ausgefüllt und mit der kompletten Sendung einschließlich Verpackung in der Filiale abgegeben werden. Kommt der Dienstleister zu dem Ergebnis, dass die Sendung nicht ausreichend verpackt war, gibt es kein Geld zurück. Bei unversichertem Versand gibt es keine Chance auf Erstattung.

Was, wenn mein Paket verschollen ist?

Kommt ein Paket gar nicht erst an, sollte der Empfänger dem Absender Bescheid geben, damit er einen Nachforschungsauftrag stellen kann. Taucht das Paket nicht wieder auf, kann der Kunde bei Paketen den Ersatz des Warenwertes verlangen. Er muss den Einlieferungsbeleg vorlegen und den Wert nachweisen.

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