Der Nuss-Dattel-Kuchen ist ein typischer Weihnachtskuchen und schön aromatisch durch die Datteln, Nüsse und den Zimt. Sie können dafür Haselnüsse, Mandeln oder auch Walnüsse verwenden oder eine Mischung aus diesen, ganz nach Geschmack.
Servieren Sie ihn vielleicht zusammen mit anderem Gebäck zum Kaffee. Die Zubereitungszeit versteht sich ohne die Backzeit. Dieser Kuchen ist so einfach zu machen, dass Sie ihn beispielsweise auch mit Kindern backen können. Lassen Sie Kinder aber lieber nicht die Nüsse und Datteln hacken, es sei denn sie verwenden dafür einen Mixer, den man einfach an- und ausschalten kann.
Nuss-Dattel-Kuchen: Die Zutatenliste
Zutaten für Nuss-Dattel-Kuchen
- 100 g Zucker
- 4 Eier
- 150 g Mehl
- 100 g Butter
- 2 Päckchen Vanillezucker
- 100 g Mandeln oder andere Nüsse
- 100 g Datteln (getrocknet, entsteint)
- 100 g Haselnüsse oder andere Nüsse
- 1 TL Zimt
- 1 Prise Salz
- etwas Puderzucker (optional, zum Garnieren)
- Fett für die Backform
Nuss-Dattel-Kuchen: Die Zubereitung
1
Rühren Sie für den Nuss-Dattel-Kuchen als erstes die Butter mit dem Vanillezucker, dem Zucker und einer Prise Salz schön schaumig. Am besten geht dies, wenn sie die Butter vorher etwas erwärmen, so dass sie weich wird.
2
Hacken Sie die getrockneten Datteln. Hacken Sie auch alle Nüsse fein.
3
Geben Sie nach und nach die vier Eier in die Teigmasse und fügen sie das Mehl ebenfalls nach und nach hinzu. Rühren Sie nun auch die restlichen Zutaten unter.
4
Heizen Sie den Ofen vor auf 175° C.
Geben Sie den Teig in eine eingefettete Kastenform. Lassen Sie ihn für etwa 40 Minuten backen. Anschließend sollte er etwas abkühlen.
Bestäuben Sie den Nuss-Dattel-Kuchen nach Belieben noch mit etwas Puderzucker, bevor Sie ihn servieren.
Geben Sie den Teig in eine eingefettete Kastenform. Lassen Sie ihn für etwa 40 Minuten backen. Anschließend sollte er etwas abkühlen.
Bestäuben Sie den Nuss-Dattel-Kuchen nach Belieben noch mit etwas Puderzucker, bevor Sie ihn servieren.
5
Varianten
Sie können statt der getrockneten Datteln auch getrocknete Feigen, Rosinen oder andere getrocknete Früchte verwenden, die aber möglichst weich sein sollten (keine getrockneten Bananen). Zu diesem Kuchen passt auch etwas Schlagsahne oder Vanillesauce.
Zubereitungszeit: ca. 30 Minuten | Schwierigkeitsgrad: |
Am A… biste auf jeden Fall: von Monsanto gibts ne saftige Abmahnung wegen Beleidigung, von Germanblogs gibts ne saftige Abmahnung wegen Schleichwerbung!
***Am A… biste auf jeden Fall: von Monsanto gibts ne saftige Abmahnung wegen Beleidigung, von Germanblogs gibts ne saftige Abmahnung wegen Schleichwerbung!***Öhm, also ich sehe in diesem Artikel keine Beleidigung.Bestenfalls das „gepanschten“ – und das trifft ja auch irgendwie zu…Und in einem Artikel über Monsanto den Begriff Monsanto zu benutzen, ist doch wohl mehr als nur verständlich. Hm, AFAIK dürfen doch nur die Ersterfinder einer, äh, Sache, ein Patent anmelden. Das dürften im Falle einer Zeugung, wenn überhaupt, ja nur die Eltern sein.Ok, für die Kreationisten unter euch: GOTT. Aber dann sollten wir uns im Falle eines Rechtstreits ehr ein Boot bauen, stat uns Sorgen über die finanziellen Möglichkeiten zu machen…
na, Monsanto wird schon was einfallen, warum sie Dich drankriegen. z.B. wegen Verbreitung der Wahrheit. Die arbeiten mit allen Tricks. Die Hausschweinchen sind ja leider kein Einzelfall. Ökobauern haben inzwischen massive Probleme mit verschiedenem Gemüse, vor allem Kartoffeln, weil sie bestimmte alte (uralte!) Kartoffelsorten nicht mehr anbauen dürfen, weil irgendjemand die Gene entschlüsselt hat, Patent drauf, fertig. Jetzt sollen natürlich immer schön die neuen Sorten angebaut werden mit einer Resitenz gegen bestimmte (ganz zufälligerweise von der selben Firma vertriebene!) Pesti- und Herbizide.So sind in Südamerika und anderswo reihenweise Bauern abhängig von einer Firma gemacht worden. Danke Globalisierung. Wenn die Gewerkschaften, Umweltverbände, Verbraucherschützer … wenigstens genauso global auftreten würden, damit man sich wehren kann.Nichts für ungut, ich gehe jetzt mal ein weltweites Patent anmelden auf die Möglichkeit, Patente anzumelden.