Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Bund und Länder haben daher jeweils eigene Gesetzgebungskompetenzen. In vielen Fällen aber üben sie die Gesetzgebung gemeinsam aus, vor allem dann, wenn der Bund ein Gesetz plant, das auch die Länder betrifft. Solche „zustimmungspflichtigen“ Gesetze müssen zunächst vom Bundestag beschlossen werden, anschließend muss der Bundesrat, in dem Vertreter der Länder sitzen, zustimmen. Doch was, wenn die Länderkammer die Zustimmung verweigert?
Vermittlungsausschuss Hartz IV – Streit um die Höhe der Regelsätze
Genau ein solcher Fall liegt derzeit vor: Ende 2010 beschloss die Bundestagsmehrheit aus CDU, CSU und FDP das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe (Hartz IV) um fünf Euro zu erhöhen. Das Problem: Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig und muss daher auch in der Länderkammer beschlossen werden. Doch hier haben die von der Opposition geführten Bundesländer mit ihrer Mehrheit das Gesetz abgelehnt, da sie die Erhöhung für zu niedrig halten und Nachbesserungen fordern.
Für solche Situation sieht das Grundgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses vor – einem gemeinsamen Gremium von Bundestag und Bundesrat. Ihm gehören insgesamt 16 Ländervertreter (einer pro Bundesland) und 16 Mitglieder des Bundestages an. Die Vertreter des Bundestages werden von den Bundestagsfraktionen entsprechend ihrer Stärke entsandt. Derzeit stellt die CDU/CSU als größte Bundestagsfraktion zum Beispiel sieben Mitglieder im Vermittlungsausschuss. Die Grünen – kleinste Fraktion im Bundestag – entsenden hingegen nur einen Vertreter.
Aufgabe des Vermittlungsausschusses: Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat
Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu erreichen. Hierfür erarbeitet der Ausschuss in der Regel einen Kompromissvorschlag, der eine Änderung des vom Bundestages beschlossenen Gesetzes vorsieht und dabei auf Forderungen der Länder eingeht. Ein solcher Einigungsvorschlag muss dann erneut in beiden Kammern behandelt werden. Wenn nun beide zustimmen, ist das Gesetz beschlossen.
In den Jahren von 1949 bis 2009 hat der Bundestag insgesamt 7.074 Gesetze beschlossen. Hiervon landeten 851 Gesetze, also etwa 12 %, im Vermittlungsausschuss. Wie häufig der Ausschuss angerufen wird, schwankt natürlich über die Jahre. Wenn die Mehrheit im Bundestag auch über eine Mehrheit in der Länderkammer verfügt, ist die Zustimmung wahrscheinlich. Haben allerdings die Oppositionsparteien in der Länderkammer eine Mehrheit, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass missliebige Gesetze des Bundestages blockiert werden – wie im aktuellen Fall bei der Erhöhung der Hartz IV-Sätze.
In den kommenden Wochen wird sich daher der Vermittlungsausschuss mit der Hartz-IV-Reform befassen müssen. Es wird spannend sein zu sehen, wer sich hier letzten Endes mit seinen Forderungen durchsetzen kann: CDU, CSU und FDP, die das Gesetz im Bundestag beschlossen hatten, oder die SPD-geführten Bundesländer, die eine deutlichere Erhöhung des Arbeitslosengeldes II fordern. Eines ist aber gewiss: Einigen müssen sie sich. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Jahr entschieden, dass es zu einer Neuberechnung des Arbeitslosengeldes kommen muss, da die alte Berechnung verfassungswidrig ist.
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