Waffengesetz in Deutschland

Das Waffengesetz in Deutschland verpflichtet zu einer Sachkundeprüfung. Seitdem wird eine erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung für die Erteilung von Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbschein, Waffenschein und Schießerlaubnis benötigt.

Wo kann man die Sachkundeprüfung ablegen?

Eine Jägerprüfung, eine Gesellenprüfung für das Büchsenmacherhandwerk wie auch die Prüfung für gewerbsmäßige Waffenhersteller und Waffenhändler gelten auch als Sachkundeprüfung. Auch wer mindestens drei Jahre im Handel mit Schusswaffen und Munition tätig war oder wer eine entsprechende behördliche Ausbildung absolviert hat – wie z.B. Polizisten – hat damit implizit Sachkunde nachgewiesen und kann einen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte usw. stellen. Auch ein Sportschütze wird in der Regel eine Sachkundeprüfung ablegen, die in diesem Fall auch von der Sportschützenorganisation veranstaltet wird.

Welche Inhalte verlangt das Waffengesetz in Deutschland für die Sachkundeprüfung?

Das Waffengesetz in Deutschland verlangt Kenntnisse über die Handhabung von Schusswaffen und Munition, Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse. Es müssen allerdings nur Kenntnisse über Schusswaffen und Munition nachgewiesen werden, für die die Erlaubnis beantragt ist. Verlangt werden auch Kenntnisse im Bereich Notwehr und Notstand.

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