Angesichts solcher Probleme mit dem Vermieter versagt schon einmal die Stimme. Aber als Mieter darf man sich nicht unterkriegen lassen. Sie haben Rechte – nur wie setzen Sie diese durch? Bei Problemen mit dem Verwalter können Sie nach festen Regeln einen Verwalterwechsel durchführen.
Probleme mit dem Vermieter: So wirds gemacht!
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frag-einen-anwalt.de
Schildern Sie Ihre Probleme mit dem Vermieter auf Ratgeberportalen wie frag-einen-anwalt.de. Das Prinzip funktioniert so: Sie stellen eine Anfrage und geben an, wie viel Ihnen eine Antwort in Euro wert ist. So erhalten Sie fachkundige Beratung von Anwälten.
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Beantwortet wird Ihnen dort auch die Frage, ob Sie einen Anwalt engagieren sollten, um Ihre Probleme mit dem Vermieter zu klären. Oft gibt es keinen anderen Weg als den Rechtsweg, um den Vermieter zu erreichen.
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Mitgliedschaft im Mieterverein
Werden Sie Mitglied in einem Mieterverein. In Deutschland gibt es davon zur Zeit 320 Stück, die im übergeordneten Mieterbund (siehe „Weiterführende Links“) organisiert sind. Der Mitgliedsbeitrag hält sich in Grenzen und Sie erhalten Anwaltsberatung zu günstigeren Konditionen.
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Der Mieterverein gibt Ihnen zu allen möglichen Fragen rund um das Thema Miete Auskunft und kann Ihnen auch mildere Methoden empfehlen, den Vermieter zur Antwort zu bewegen. Bis zur nötig gewordenen Anwaltsberatung wird Sie der Verein begleiten.
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Verwalterwechsel
Wenn der Verwalter nicht mehr zu erreichen ist, können die Eigentümer über dessen Kopf hinweg einen Verwalterwechsel vornehmen. Dazu müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer an einer Vollversammlung teilnehmen oder sich durch schriftlich Bevollmächtigte vertreten lassen. Nur eine Vollversammlung hat die erforderliche Beschlussfähigkeit.
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Ein Wahlprotokoll muss angefertigt werden, welches die gewöhnlichen Protokollangaben zu Versammlungsort und Datum, Beschlussfähigkeit, Protokollführer, Wortlaut, Abstimmungsergebnis, Ergebnisverkündung, Annahme der Wahl, Namen der Anwesenden enthalten muss.
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Ins Protokoll gehören auch die Kontaktdaten des neu gewählten Verwalters. Die erteilten Vollmachten, die Anwesenheitsliste und die Einladung müssen dem Protokoll beigelegt werden.
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Die Protokollunterschriften von Protokollführer, Vorsitzendem und mindestens einem Miteigentümer müssen notariell beglaubigt werden.
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Mit einem formlosen Antrag beim Amtsgericht kann ein Notverwalter geordert werden, falls sich kein Verwalter ernennen lässt.
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Halten Sie sich genau an die jeweiligen Schritte, weil der übergangene Verwalter den Wechsel gerichtlich anfechten kann.
Weiterführende Links
Vielleicht eine Ergänzung zu oben genannter Liste: auf heimili kann jeder seine Vermieter und Wohnungen bewerten. Als Anhaltspunkt, vor allem vor der Entscheidung für eine Wohnung, scheint mir das ganz brauchbar. Interessant finde ich auch, dort Kontakt mit seinem Vormieter aufzunehmen und Erfahrungen auszutauschen.