Bußgeldkatalog im Verkehrsrecht
Wird bei einem Vergehen im Straßenverkehr keine Geringfügigkeit eingeschätzt, so wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Im Bußgeldkatalog des Verkehrsrechts wird die bestimmte Höhe des Bußgeldes festgelegt und gesetzlich geregelt.
Für bestimmte Verstöße kann es auch zum Fahrverbot kommen. Die meisten Fälle bei Verstößen ist eine überhöhte Geschwindigkeit.
Wird die Ordnungswidrigkeit begangen wird dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bevor aber die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren einleitet ist dem Betroffenen Rechtliches Gehör zu gewähren. Der Betroffene kann sich zu diesem Vorwurf äußern.
Liegt weiterhin ein Ordnungswidrigkeitstatbestand vor erlässt die Behörde den Bußgeldbescheid.
Verjährung im Verkehrsrecht
Eine Verjährung im Verkehrsrecht tritt in der Regel nach drei Monaten ein, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ist in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid bei dem Betroffenen eingegangen oder es wurde keine Klage erhoben, so ist Ordnungswidrigkeit verjährt.