
Als die Zinsen noch niedrig waren, erhoben Banken und Sparkassen auf einmal Geld fürs Verwalten von Geldeinlagen. Laut einem Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts (BGH) war diese Praxis unlauter, die Richter haben die Negativzinsen nun für unwirksam erklärt.
Zinsen widersprechen „Treu und Glauben“
In den vergangenen Jahren hatten diverse Banken und eine Sparkasse Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erhoben. Diese Praxis war gemäß eines aktuellen Urteils des BGH unzulässig, deshalb die Karlsruher Richterinnen und Richter sie nun kassiert.
Zur Begründung hieß es, dass es Treu und Glauben widerspräche, wenn Sparguthaben durch Negativzinsen an Wert verlieren würden. Laut Aussage des vorsitzenden Richters würde dies dem eigentlichen Vertragszweck „diametral entgegenstehen“. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen. Sie hielten die von den Kredithäusern verfasste Vertragsklauseln für unwirksam, da sie die Bankkundinnen und -kunden „unangemessen benachteiligten“. Geklagt wurde auf Unterlassung sowie teilweise Rückzahlung der Negativzinsen.
Auch Negativzinsen auf Girokontoguthaben unwirksam
Die Klage richtete sich auch gegen Negativzinsen auf Guthaben auf Girokonten. Hier entschied der Senat des BGH, dass diese Zinsen grundsätzlich gerechtfertigt sind, jedoch waren die entsprechenden Klauseln der Kreditinstitute zu unbestimmt und intransparent – Kontoinhaberinnen und -inhaber „hätten nicht erkennen können, wann sie von Negativzinsen betroffen seien“. Deshalb haben die Juristen aus Karlsruhe auch diese Zinsen für unwirksam erklärt.
Rückzahlung: Bankkunden müssen selbst aktiv werden
Allerdings hat der BGH nicht selbst entschieden, ob die Bankkundinnen und -kunden die gezahlten Negativzinsen nun zurückbekommen. Das müssen Betroffene selbst per Klage vor Gericht einfordern. Hintergrund ist hier, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einem Verbandsklageverfahren dies nicht selbst tun kann. Vertreter der Verbraucherzentralen wissen zudem darauf hin, dass ihre Klage vorm allem mit Blick auf die Zukunft ergangen sei – denn bei einer neuen Niedrigzinsphase könnten die Banken sonst erneut Negativzinsen erheben.
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