Die gute alte Rechtschreibung – es verhält sich bei neuer und alter Rechtschreibung immer gleich:
Sie scheint die Menschen zu quälen und ratlos zu lassen.
Es gibt viele Worte, so wie „unwiderruflich“, deren Schreibweise nicht immer ganz klar ist.
Ist unwiederruflich wirklich unwiderruflich?
Wie also ist die korrekte Schreibweise von „unwiederruflich“ oder „unwiderruflich“?
Ein Fehler, der vielen und immer wieder passiert ist die korrekte Schreibweise von „unwiederruflich“ oder „unwiderruflich“.
Die korrekte Schreibweise lautet unwiderruflich.
Der Grund:
Das Adjektiv „unwiderruflich“ heißt „nicht zu widerrufen“, „nicht aufzuheben“,“ nicht rückgängig zu machen“. Etwas ist damit feststehend. Deshalb wird das enthaltene „wider“ wie das „wider“ für „gegen“ zwar mit „i“, aber ohne „e“ geschrieben und nicht wie „wieder“ als „erneut“ mit „e“.
Ähnlich verhält sich das bei „unwiderstehlich, unwiderlegbar, unwidersprochen“.
Achtung
Aber „unwiederbringlich“ wäre zum Beispiel ein anderer Fall, an dem man den Unterschied und die Gründe für die verschiedenen Schreibweisen verstehen kann. „Unwiederbringlich“ schreibt man z.B. mit „ie“, da es von „wieder“ als „erneut“ bringen kommt, aber das nur am Rande.