Voraussetzungen um Arbeitslosengeld beziehen zu können?
Arbeitslos, bedeutet das der Arbeitnehmer in keinem Arbeitsverhältnis steht, sich bei der zuständigen Agentur arbeitssuchend meldet und sich dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellt. Eine weiter Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die Erfüllung der Anwartschaft. Die Anwartschaftszeit hat erbracht, wer sich innerhalb von zwei Jahren über einen Zeitraum vom einem Jahr in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis befunden hat. Geregelt wird diese Anwartschaft in den §§ 123,124 SGB III. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt gänzlich mit der Vollendung des 65. Lebensjahres und bei Verstößen gegen die Verpflichtungen gegenüber der Arbeitsagentur. Über diese Verpflichtungen wird der Arbeitslose von seinem Sachbearbeiter ausführlich belehrt.
Zur Prüfung und Berechnung des Anspruchs muss der Arbeitssuchende einen entsprechenden Antrag ausfüllen, den er in der zuständigen Arbeitsagentur erhält.
Wie lange kann man Arbeitslosengeld beziehen?
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Arbeitslosengeld beziehen? Geregelt sind diese Voraussetzungen in den §§ 117 ff. SGB III. Informationsbroschüren erhalten Sie auch, im Foyer Ihrer Arbeitsagentur und über die Homepage der Agenturen.