Umzugskostenpauschale beantragen

Private Gründe können hinzu gefügt werden, funktionieren aber nicht als alleiniger Grund, um eine Umzugskostenpauschale beantragen zu können.

Die Umzugspauschale ist der bürokratisch einfachere Weg, um etwas Geld erstattet zu kriegen. Bei einer Beantragung normaler Umzugskosten muss man alle Quittungen aufbewahren und vorzeigen, wohingegen die Pauschale ein fest gelegter Satz ist.

Umzugskostenpauschale beantragen: So wirds gemacht!

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Ein doppelter Haushalt bringt keine Pauschale

Wer eine Zweitwohnung aufnimmt, der kann keine Umzugskostenpauschale beantragen, das Halten zweier Wohnungen wird nur temporär vergütet, wenn während des Umzugs noch die alte, sowie die neue Wohnung bezahlt werden müssen.

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Fahrzeit reduzieren gilt schon als Grund für Umzugskostenpauschale

Selbst wenn man in der Nähe des Arbeitsplatzes wohnt, kann man einen Umzug erklären, wenn man dadurch mindestens eine Stunde täglich bei der Hin- und Rückfahrt einsparen kann. Sollte die gewonnene Zeit unter einer Stunde liegen, kann eine Erstattung dennoch erfolgen, so lange es die Arbeit maßgeblich begünstigt (etwa, wenn man dann zu Fuß zur Arbeit gehen kann).

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Was fällt in die Umzugskosten?

Nicht nur der Umzug selbst, auch Gegebenheiten während des Umzuges können erstattet werden. Etwa eine erforderliche Zweitwohnung, Reisekosten auch zum Arbeitsplatz und Beförderungsauslagen können mit hinein gerechnet werden. Nachhilfeunterricht für Kinder, die aufgrund des Umzuges Schulstoff nachholen müssen, kann mit zu gezählt werden, will man die Umzugskostenpauschale beantragen.

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Betrag

Seit dem 1. Juli 2009 betragen die Pauschalen: 1256€ für Ehepartner, 628€ für Ledige, zusätzlich 277€ für jeden weiteren Bewohner der Wohnungsgemeinschaft

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Wie beantrage ich die Umzugspauschale?

Die Umzugspauschale wird in der Steuererklärung geltend gemacht, dort wird sie als Werbungskosten eingetragen.

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Sonderfälle

Wenn man innerhalb von 5 Jahren den Wohnort aufgrund des Berufes wechseln muss, wird die Pauschale auf 50% erhöht. Der Erstbezug von Singles wird nur mit 20% des Gesamtbetrages vergütet, Ehepartner erhalten 30%.
Wer aus Deutschland innerhalb Europas umziehen muss, der erhält zusätzlich 380€ (für Ledige), 760€ (für Partner) und jeweils 100€ für jedes Kind. Für einen Umzug jenseits der europäischen Union wird das doppelte der Inlandspauschale erstattet.
Für einen Rückumzug wird die Pauschale hingegen um 20% gekürzt.

Eine Meinung

  1. gibt es schon erfahrungen mit der umzugspauschale?

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