Umweltschutz wird groß geschrieben – Darauf müssen Unternehmen bei der Gefahrenstofflagerung achten

Die Harmonisierung der Gesetze innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten soll einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen schaffen. Mit dem EU-Umweltschadengesetz wurde bereits im Jahr 2007 die Haftung für Firmen verändert, so dass auch der Gefahrstofflagerung eine größere Bedeutung zukommt.


Umgekehrte Beweislast – Gesetze überarbeitet

Ein professionelles Umweltmanagement wird immer wichtiger, da Umweltbehörden nun jedem Hinweis auf eine Verschmutzung der Umwelt nachgehen müssen. Bisher sah das Umweltschadensgesetz vor, dass die Behörde nach eigenem Ermessen einen gemeldeten Umweltschaden untersucht. Eine weitere Änderung: die umgekehrte Beweislast. Demzufolge müsste der vermeintliche Verursacher seine Unschuld am Umweltschaden beweisen, was naturgemäß schwer fällt. Des Weiteren muss er für die Sanierung sorgen, die Kosten für eine Dekontaminierung und Wiederherstellung von Flora und Fauna sind erheblich. Die Haftung kann sich bei grober Fahrlässigkeit auch auf den Umweltschutzbeauftragten eines Unternehmens erstrecken, insbesondere wenn er eine führende Position einnimmt. Da die Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffen sehr vielfältig sind, müssen Firmen auf ein umfassendes Umweltmanagement achten.

Vorschriftsmäßige Lagerung – Gefährdungsklassen beachten

Zunächst sollten Unternehmen sich über die Gefährlichkeit der einzelnen Gefahr- und Abfallstoffe informieren, um daraus die korrekte Lagerung abzuleiten. Grundsätzlich existieren Einstufungen hinsichtlich der Wassergefährdungsklassen und der Brand- und Explosionsgefahr. Werden diese Gefahrstoffe über mehr als 24 Stunden oder in einem Umfang, der über den Tagesbedarf hinausgeht, gelagert, sind die besonderen Vorschriften für die Gefahrstofflagerung zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter zu den einzelnen Stoffen geben die wichtigen Aufschlüsse über die erforderlichen Maßnahmen. So reicht es beispielsweise bei entzündlichen Stoffen nicht aus, diese zuverlässig aufzufangen, sondern sie müssen auch gegen Brände geschützt werden. Es geht zwar schon vom Stoff selbst wegen des niedrigeren Flammpunktes eine Gefahr aus, aber der Brandschutz von außen muss ebenso gegeben sein. Bei Protecto, einem erfahrenen Hersteller von Produkten für die Gefahrstofflagerung, erfahren Sie mehr über Lagerlösungen für den betrieblichen Umweltschutz.

Haftung für Schäden durch Gefahren- und Abfallstoffe

Schon wegen des nicht kalkulierbaren Haftungsrisikos bei einem Umweltschaden sollten Unternehmen mit einem professionellen Umweltmanagement auf die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen achten. Im Rahmen der EU-Gesetze tritt nämlich die umgekehrte Beweislast ein, sobald eine Umweltverschmutzung untersucht wird. Wichtige Informationen zur vorschriftsmäßigen und sicheren Lagerung geben die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Gefahrstoffe, die hinsichtlich ihres Wassergefährdungspotenzials und der von ihnen ausgehenden Brand-und Explosionsgefahr in verschiedene Klassen eingeteilt sind.

Fotoquelle: Thinkstockphotos, iStock, svedoliver

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