Studienplatzklage: wenn der Ablehnungsbescheid angefochten wird

Bekommt man für den Studiengang, auf den man sich beworben hat, einen Ablehnungsbescheid, so hilft oftmals nur eine sogenannte Studienplatzklage, um noch rechtzeitig mit dem Studium zu beginnen. Die Gründe für eine Ablehnung können dabei vielfältig sein: Von keinen freien Studienplätzen über einen hohen Numerus Clausus bis zu zu wenigen Wartesemestern – entscheidet man sich für eine Studienplatzklage, muss man sich mit den Zulassungsbeschränkungen ebenso auseinander setzen, wie mit den jeweiligen verwaltungsrechtlichen Formalitäten an den Universitäten. Auch muss man abwägen, ob ein solcher Schritt überhaupt der sinnvollste ist, denn hier können hohe Kosten auflaufen.

Studienplatzklage: So wirds gemacht!

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Rechtsbeistand

Prinzipiell kann eine Studienplatzklage ohne Anwalt eingereicht werden, doch sind die Ansprüche an Form und Inhalt zwischen den Universitäten und den Ländern unterschiedlich. Es kann besser und angebrachter sein, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, der sich mit den Gegebenheiten auskennt.

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Bewerbungen

Bei der ursprünglichen Bewerbung für einen Studienplatz müssen die Fristen eingehalten, die Form gewahrt und die Vollständigkeit der Unterlagen gewährleistet haben. Ist der Ablehnungsbescheid aufgrund einer fehlerhaften Bewerbung ausgesprochen worden, kann man seinen Studienplatz auch nicht einklagen.

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Voraussetzungen

Eine Klage kann dann eingereicht werden, wenn Studienplätze wegen mangelnder Kapazität nicht vergeben werden. Die Hochschule muss dann begründen, warum keine Plätze mehr frei sind und ob dem tatsächlich so ist. Sollten hier Fehler von Seiten der Universität aufgetreten sein, zum Beispiel durch nicht gewissenhaft durchgeführte Nachrückverfahren, kann eine Studienplatzklage zumindest soviel Erfolg haben, dass man an einem Losverfahren unter allen Nachrückern teilnehmen kann.

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Alternativen

Wenn man nicht den Studiengang in der gewünschten Stadt besuchen kann, gibt es möglicherweise aber Alternativen an anderen Unis, die auch im Zuge der abgelehnten Bewerbung angeboten werden. Bekommt man eine solche Möglichkeit, dürfte eine Klage schwer werden.

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Beratung

Es empfiehlt sich immer, einen Anwalt einzuschalten, doch sollte man auf jeden Fall die Studierendenberatung der jeweiligen Universität aufsuchen oder sich direkt an den AStA wenden.

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Antrag

Bei der Hochschule selbst muss man einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung stellen. Auch bei diesem Direktantrag muss man auf Fristen achten, die Form wahren und sollte ihn zudem als Einschreiben aufgeben.

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Widerspruch

Als nächstes kann man einen Widerspruch zur Ablehnung einreichen, der je nach Hochschule statthaft ist oder nicht. Ist er es nicht, so muss beim Verwaltungsgericht unmittelbar Klage eingereicht werden.

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Eilantrag

Wenn diese Möglichkeiten scheitern, kann man einen Eilantrag schriftlich beim Verwaltungsgericht einreichen. Man sollte sich hierfür einen Anwalt suchen, wenn man mit dem Antrag zu lange wartet, wobei man von einer Zeit von bis zu zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn ausgehen kann. Teil des Antrags ist die Begründung, für die man beglaubigte Abschriften und eine eidesstattliche Erklärung benötigt

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Erfolg

In der Tat muss eine Klage nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein: Selbst wenn dem Antrag auf außerkapazitäre Zulassung stattgegeben wird, heißt dies noch nicht, dass der Studienplatz sicher ist. Die Chancen stehen auch dann noch gegen die anderen ursprünglich abgelehnten Bewerber und gerade bei beliebten Studiengängen kann sich das als schwierig erweisen. Bei einer erfolgreichen Klage steht jedoch der Aufnahme des Studiums nichts mehr im Weg.

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Kosten

Die Kosten für eine Studienplatzklage richten sich nach dem Weg, den man einschlägt, dem Aufwand eines Anwalts und des Gerichts, und können daher nicht pauschal angegeben werden. Man sollte sich aber auf einige hundert bis tausend Euro einstellen.

Tipps und Hinweise

  • Hier finden Sie einen Leitfaden für die Studienplatzklage.
  • Über diesen Link gelangen Sie auf den Ratgeber einer Kanzlei.

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