Zum Jahresbeginn erwartet viele Privathaushalte eine böse Überraschung: Die Ausgaben für Energie aus der Steckdose erreichen einen neuen Höchststand. Weitere Preiserhöhungen kündigen sich bereits an.
4,1 Prozent Teuerungsrate
Mit Beginn des Jahres haben über fünfzig Prozent der mehr als 800 Stromversorger Deutschlands ihre Tarife erhöht. Das geht aus einer aktuellen Pressemeldung des Vergleichsportals Verivox hervor. Zahlte eine dreiköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) im Januar 2019 noch einen jährlichen Preis von 1.153 Euro, sind es im Januar 2020 bereits 1.200 Euro. Das bedeutet eine Preiserhöhung von 4,1 Prozent.
Weitere Preiserhöhungen absehbar
Zwar hat die Bundesregierung eine Entlastung bei den Strompreisen in Aussicht gestellt, diese greift aber aller Voraussicht erst im Jahr 2021. Hintergrund ist, dass die Regierung zukünftig die Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 zur Senkung der Strompreise nutzen will. Das Prinzip lautet: steigende CO2-Einnahmen, sinkende Stromkosten.
Laut der Pressemitteilung von Verivox müssen die Verbraucher bis zu dieser Entlastung aber mit weiteren Preiserhöhungen rechnen. Bereits für die Monate Februar und März haben 35 Stromversorger Preisanstiege in Höhe von etwa sieben Prozent angekündigt. Für Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 4.000 kWh, die ihren Strom von diesen Anbietern beziehen, kann das eine Preiserhöhung von über 90 Euro jährlich bedeuten.
Ein Grund für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass viele Anbieter in den letzten Jahren Preisanpassungen in die Zukunft verschoben haben. Deshalb drehen sie jetzt an der Preisschraube. Mögliche Folge: Deutschlands Verbraucher zahlen im laufenden Jahr die höchsten Strompreise Europas.
Gas bleibt günstig
Im Gegensatz zum Strom bleiben die Preise für Gas als Energiequelle für Privathaushalte stabil. Ein Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von etwa 20.000 kWh zahlt auch einem Jahr immer noch 6,03 Cent pro Kilowattstunde. Laut den Energiemarkt-Experten von Verivox sind die Netzgebühren für Gasenergie nur gering gestiegen, und bei Abgaben und Steuern ist für diese Energiequelle alles beim Alten geblieben.
Da die Großhandelspreise gesunken sind, gehen die Verivox-Experten sogar von leichten Preissenkungen im laufenden Jahr aus.
Sonderkündigungsrecht für Verbraucher
Wenn ein Energieanbieter die Preise erhöht, haben Verbraucher laut Gesetz das Recht, ihren Vertrag sofort außerordentlich zu kündigen – auch dann, wenn sich der Anbieter auf gestiegene Umlagen oder Gebühren beruft. Die Laufzeit des Vertrags spielt dabei keine Rolle.
Zahlen Verbraucher einen Grundtarif, können sie sogar jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln – völlig unabhängig von einem Sonderkündigungsrecht oder einer Preiserhöhung.
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