Stromabschlag zu hoch: Wie kann man ihn neu berechnen lassen?

Der eigentliche Sinne einer Abschlagszahlung ist als Schutz des Kunden gedacht: Damit nach der Abrechnung keine horrenden Summen nachgezahlt würden müssen, setzen Stromanbieter die Vorauszahlung bewusst höher, als wahrscheinlich tatsächlich an Strom verbraucht wird.

In der Theorie ja durchaus sinnvoll, nur scheint sich in der letzten Zeit ein unangenehmer Trend durchzusetzen: Völlig utopisch hohe Abschlagszahlungen sind inzwischen durchaus üblich – so sichern sich die Stromkonzerne zinslose Darlehen.

Stromabschlag zu hoch? Ein Beispiel

Frau Mustermann lebt in einer 1,5-Zimmer-Wohnung ohne weitere Personen im Haushalt. Sie war jahrelang beim Stromanbieter A und zahlte monatlich 25€, was in etwa auch ihrem tatsächlichen Bedarf entsprach. Nun hat sie sich entschlossen den Anbieter zu wechseln und einen zu wählen, der Strom mit einem höheren Ökomix bezieht. Von Stromanbieter B bekommt sie nun erstmals Post mit dem Willkommensschrieb, sowie der kalkulierten Abschlagszahlung. Diese wurde auf 40€ taxiert. Dass die Summe völlig unrealistisch, der Stromabschlag zu hoch ist, erscheint angesichts der vorher geleisteten Zahlung nur allzu logisch.

Und nicht nur beim Wechsel des Anbieters passiert dies inzwischen recht häufig. Auch nach einem Umzug ist es nicht unüblich viel zu hohe Zahlungen leisten zu müssen. Offiziell heißt es, dass die Zahl aus den Werten des vorigen Jahres – also dem Verbrauch Ihres Vormieters – zustande kommt. Ein nur schwer nachvollziehbares Argument, schließlich ist es unwahrscheinlich, dass ein Vormieter eine so viel höhere Stromrechnung hatte.
Und was nun? Den Stromanbieter wechseln? Nicht sofort. Wir zeigen, wie Sie die Abschlagszahlung auf ein angemessenes Maß reduzieren können – und nur im letzten Schritt die Kündigung einreichen müssen.

Stromabschlag zu hoch: So wirds gemacht!

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Möglichkeit I: Ein einfacher Anruf

Oftmals genügt es den Stromanbieter über seine jeweilige Service-Hotline zu kontaktieren. (Manchmal sind diese Anrufe für Kunden kostenlos bzw. erheben die Konzerne eine nicht sonderlich hohe Gebühr) Dort teilen Sie dem Gesprächspartner Ihre Kundennummer und ihr  Anliegen mit meist wird Ihrem Wunsch auch entsprochen. Ist dem nicht so, dann
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Möglichkeit II: Ein Brief/Fax aufsetzen

Kann natürlich auch alternativ gemacht werden, ist nur etwas aufwändiger. Hierin teilen Sie Ihrem Stromanbieter mit, dass Sie mit der Höhe der Abschlagszahlung nicht einverstanden sind und daher um eine reduzierte Zahlung bitten. Falls Sie bereits durch die vorige Kontaktaufnahme verärgert sind, oder aber im ersten Brief Ihrem Wunsch nicht entsprochen wurde: Drohen Sie mit dem Ausstieg aus dem Vertrag (s. unten)
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Möglichkeit III: Rat einholen

Ein gute Möglichkeit, sich unabhängigen und fundierten Rat zu holen, bieten die Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer an. Zwar sind die Beratungen nicht ganz kostenlos – doch zahlen sie sich langfristig meist aus. Viele Informationen können Sie aber auch bereits auf deren Internetseiten erhalten.
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Möglichkeit IV: Stromanbieter wechseln

Wenn alle Stricke reißen – dann nichts wie raus aus dem Vertrag. Je nach Anbieter und Vertragsabschluss besteht zu Beginn des Verhältnisses eine beiderseitige Ausstiegsklausel (meist 2-4 Wochen). Falls diese erste Frist bereits abgelaufen ist, so richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Strom-Liefervertrag und der ggf. darin enthaltenen Mindestlaufzeit (meist 4 Wochen – 3 Monate). Anders verhält es sich bei Strompreiserhöhungen. Dann haben Sie sofort die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.

Tipps und Hinweise

  • Die Kündigung Ihres Vertrags übernimmt in der Regel Ihr neuer Stromanbieter und nicht Sie. Sie sollten das bloß dann machen, wenn eine Frist unmittelbar vor dem Ablauf ist – da der neue Stromanbieter einige Zeit braucht (etwa 3 Wochen), bis Ihr Antrag bearbeitet wurde.
  • Mit der ersten Stromabrechnung wird in der Regel auch die Abschlagszahlung angepasst – nur kann dies unter Umständen ein Jahr dauern (je nach Konditionen im Vertrag, bzw. dem Abschluss des Vertrags)

Eine Meinung

  1. Toller Artikel. Werde die Hinweise berücksichtigen. Bin nämlich am überlegen, ob ich den Anbieter wechseln sollte.

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